"Unerlaubter Waffenbesitz!" - Stimmt das wirklich dass man eine echte Pistole nicht anfassen darf, selbst wenn sie jemand auf einem Spielplatz verloren hat?!

Nein 59%
Ja 41%

17 Stimmen

8 Antworten

Unerlaubter Waffenbesitz!" - Stimmt das wirklich dass man eine echte Pistole nicht anfassen darf, selbst wenn sie jemand auf einem Spielplatz verloren hat?!

Ja das stimmt.

In dem Moment, erhält man die tatsächliche Gewalt (man kann damit hantieren und umgehen) über die Waffe.

Somit ist es bereits illegaler bzw. unerlaubter Waffenbesitz.

Beim finden: Sichern, Polizei rufen. Und (wie bereits erwähnt) nicht anfassen.

Edit: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-freyung-grafenau/mann-findet-waffe-beim-ausraeumen-bringt-sie-zur-polizei-und-wird-angezeigt-17631716

Und im Bericht geht es "nur" um eine Schreckschuss Waffe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ja

Dann würdest du unerlaubt eine Waffe besitzen und auch die tatsächliche Gewalt darüber ausüben. (Führen).

Beides darfst du ohne einen entsprechenden Waffenschein nicht.


wiki01  18.06.2025, 14:50

Und ohne Waffenbesitzkarte

ZuumZuum  19.06.2025, 07:44
@wiki01

Selbst mit Waffenbesitzkarte nicht, denn die Fundwaffe ist nicht in dieser eingetragen. Und nur für die eingetragenen Waffen hat man eine Besitzerlaubnis.

wiki01  19.06.2025, 07:49
@ZuumZuum

Klar. Aber um das weiterzuspinnen: Was, wenn ich eine offene Eintragung hätte? Beispielsweise für genau so eine Waffe, sie nur noch nicht gekauft hätte?

ZuumZuum  19.06.2025, 07:51
@wiki01

Fehlt immer noch der legale Erwerb von einem Berechtigten.

wiki01  18.06.2025, 18:38
und auch die tatsächliche Gewalt darüber ausüben. (Führen).

Definition "Führen" = zugriffsbereit und schussbereit.

Definition "Besitz" = die tatsächliche Gewalt ausüben

Nein

Solange du niemand aktiv daran hindern musst die Waffe aufzuheben, musst du sie liegen lassen und die Polizei rufen. Das ergibt aber die Situation. Auf einem Spielplatz sind ja auch Kinder unterwegs. Das Sichern der Waffe ist erlaubt.

Aber auf keinen Fall darfst du sie einstecken und eigenmächtig zur Polizei bringen.

LG Knom


ZuumZuum  19.06.2025, 07:54

Also müßte deine Antwort doch Ja sein?

Knomle  19.06.2025, 22:56
@ZuumZuum

Zum Sichern der Waffe muss man sie anfassen, also ist "nein" schon richtig.
Man sollte es aber unbedingt vermeiden.

LG Knom

Ja

Ja, das stimmt. Du darfst sie beispielsweise nicht aufheben und zur Polizei bringen. Was Du darfst, ist: Absichern, dass kein anderer dran kann, Polizei rufen, abholen lassen.

Gibt viele Dinge, die man mit guter Absicht tun würde, die einem dann auf die Füße fallen können. Für Lehrer beispielsweise relevant:

Nehmen wir mal an, Du hast einen Klassenchat und ein Schüler postet Kinderpornographie. Dann kannst Du davon einen Screenshot machen und damit zur Polizei gehen - wirst dann aber wegen Besitz kinderpornographischen Materials angezeigt und vermutlich aus dem Beamtendienst entfernt, obwohl Du eigentlich nur Beweissicherung betreiben wolltest.

Das einzige, was Du als Lehrer dann tun kannst ist, schnellstmöglich aus dem Chat austreten und dann die Polizei informieren.


superseegers  19.06.2025, 01:06

Das ist so nicht richtig. Die KiPo-Vorschriften wurden genau aus diesem Grund gelockert.

Allein wegen den abdrücken würde ich sie nicht anfassen.

Einfach die Cops rufen und dann steh ich solange dort wache. Wenn jemand anderes als die Cops die waffe nehmen will muss ich dann eben ungemütlich werden.