Würdet ihr sagen, dass Selbstjustiz manchmal moralisch vertretbar ist?
Ich finde es war absolut gerechtfertigt und ich finde gut, dass sie nur 3 Jahre im Knast war. Sie hätte einen Orden verdient gehabt.
Marianne Bachmeier erschoss 1981 im Gerichtssaal den Mann, der wegen der Vergewaltigung und Ermordung ihrer Tochter angeklagt war.
Sie wurde wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt, aber nach drei Jahren vorzeitig entlassen.
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6 Antworten
Nachvollziehbar durchaus. Aber nach meiner ansicht nicht wirklich moralisch vertretbar.
Das problem ist das übergehen der Gerichtsbarkeit.
Selbstjutziz geschieht ja aus der eigenen überzeugung raus. Wenn es moralisch ok ist das sie den Mann erschossen hat. Dann ist es morlaisch genauso ok das ich z.b. dich erschiesse weil ich davon überzeugt bin das du was schlimmes meinen Kinder angetan hast.
Ob das stimmt oder nicht ist ja dabei irrelevant. Denn dafür sind ja die gerichte da, genau das aufzuklären wenn ich sage: Du hast mein kind vergewaltigt. und du sagst: nein habe ich nicht.
Nehmen wir den Fall mit den Vorwürfen gegen Den Rammstein sänger. Ist ja etwas bei dem nichts weiter passiert ist weil niemand geklagt hat.
Es gab sicherlich so einige menschen die davon überzeugt waren das er diese dinge wirklich getan hat. Ob das der fall ist wissen wir schlichtweg nicht.
Währe es ok gewesen wenn er nun deswegen erschossen worden währe? oder Jemand ihn verstümmelt hätte?
Wie schaut es mit den Fällen aus in dem die Moralischen ansichten sich gross unterscheiden.
Darf jetzt ein Mensch der davon überzeugt ist das abtreibung mord ist eine frau töten die ein kind abgetrieben hat? Schliesslich hat sie ja einen mord begangen.
Mit: "Das ist aber rechtlich kein mord" Können wir hier an dieser stelle nicht gegenargumentieren. Weil Selbstjustiz sich per se über das recht hinweg setzt.
Und auf moralischer ebene hast du nunmal 2 lager. Die einen sagen: jo das war in ordnung. Und die anderen sagen: nein das war nicht in ordnung.
Wenn wir nen rechtsstaat wollen. Müssen wir diesen auch entsprechend Respektieren. Über strafmaß, und welche straftaten es gibt kann man freilich streiten. Auch kann man durchaus seine ansicht zu einer bestimmten entscheidung kund tun.
Man kann aber nicht nach eigenen gut dünken über bestimmte regelungen hinweg setzen und dabei andere regelungen einfordern.
Was Moralisch prinzipiell zumindest möglich währe. Währe den rechtstaat komplett abzulehnen. Ist aber nicht unbedingt eine lebensfähige moralische haltung.
wie oft Täter bei ner Vergewaltigung davon kommen,
Wie oft ist das denn? Und woher weiss man denn dann das der angeklagte der freigesprochen wurde auch wirklich der täter war? Gerade wenn es aus beweismangel geschehen ist?
Leider ist vergewaltigung ne tat die schwer nachzuweisen ist. Meist keine zeugen. Oftmals wenig gewalteinwirkung. Und dann dauert es auch noch bis die tat zur anzeige gebracht wird.
Das sind alles faktoren die natürlich einer beweisbarkeit entgegen wirken. Was ziemlich blöde ist.
Aber wenn wir keine Willkür gereichtbarkeit haben wollen die ihre entscheidungen nicht anhand von einer möglichst objektiven beweislage trifft. Müssen wir es in kauf nehmen.
Wir könenn auch nicht unschudige verurteilen nur weil ne Malizöse person fähig war ne show abzuziehen die überzeugend genug war. (und das meine ich jetzt durchaus allgemein und nicht nur auf Vergewaltigung bezogen. Schliesslich müssen wir ja die standards auf alle fälle anwenden.)
Wie oft ist das denn?
Relativ oft, wenn man sich den Härtegrad der Strafe dafür und für Steuerhinterziehung ansieht. Oftmals kommen sie auch nur auf Bewährung oder erhalten gar Freispruch. Gibt genügend solcher Fälle. Ähnlich ist es bei Mord. Da gab es auch schon ganz ähnliche Fälle.
Das sind alles faktoren die natürlich einer beweisbarkeit entgegen wirken. Was ziemlich blöde ist.
Viele Frauen zeigen das ja nicht an, gerade WEIL es nichts bringt und ihnen selten Recht gesprochen wird. Und das ist das traurige daran. Man kann sich heute einfach kaum noch auf den Rechtsstaat verlassen.
Das Recht auf Selbstverteidigung bis zur letzten Konsequenz sollte auf jeden Fall unangetastet bleiben.
Geplante Hinrichtungen darf es dagegen nicht geben.
Die Pflicht des Staates ist es für Rechtsprechungen zu sorgen, die den "Willen des Volkes" auch repräsentieren.
Eine "Kuscheljustiz" wie sie hierzulande betrieben wird halte ich daher für extrem gefährlich.
Wo sollten da Grenzen gezogen werden? Wer entscheidet, wann Selbstjustiz gerechtfertigt ist, wann nicht? Das ist doch rein subjektiv und hat mit Gerechtigkeit und vor allem mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun...
Wo willst du die Grenze ziehen? Dann herrscht Chaos und dass nur noch das recht des stärkeren.
Das ist niemals vertretbar. Es kann in einem Rechtsstaat nicht sein, dass jemand meint, seine eigene Rechtsauffassung durchsetzen zu können. Und völlig zu Recht wird das auch bestraft.
Wenn man sich ansieht, wie oft Täter bei ner Vergewaltigung davon kommen, da das Rechtssystem versagt, ist ihre Tat mehr als nachvollziehbar.