Taser für alle KWS-Besitzer freigeben?
Hintergrund: In Anbetracht zunehmender Messerangriffe fordern manche eine Ausweitung der erlaubten Selbstverteidigungsmittel. Sollte es daher KWS-Inhabern erlaubt sein, Taser mitzuführen, um sich im Ernstfall verteidigen zu können?
KWS = Kleiner Waffenschein
29 Stimmen
10 Antworten
Das Ding ist keine Wunderwaffe, es braucht Training und eine gute Portion Handhabungssicherheit, um damit wirkungsvoll zu treffen. Selbst Polizeibeamte, die trainiert sind, haben damit keine 100%-Quote.
Würde jedem KWS Besitzer die Erlaubnis zum Führen eines Tasers erteilt, würde das die Situationen in meinen Augen nur noch schneller hochkochen und eskalieren lassen. Die Spirale der Gewalt würde nur noch mehr an Fahrt aufnehmen.
Außerdem braucht man einiges an Übung, damit man die Dinger auch nur ansatzweise "sicher" einsetzen kann.
Ich halte es für sinnlos. Zugelassene E-Schocker sind bereits erlaubt und analog dazu werden auch zugelassene Distanzgeräte in ihrer Wirkung lächerlich schwach sein.
Also nur etwas für pupertierende Poser.
Ich fände es in Ordnung die „richtigen“ DeiG‘s mit normaler Power an Personen mit Waffenschein abzugeben.
Ich glaube aber kaum, dass jemand von denen eine scharfe Schusswaffe gegen einen Taser tauschen würde.
Aber auch das wird mit Sicherheit nicht kommen.
Nein. Ich halte zwar viel von Tasern, aber sie sind deutlich zu gefährlich um sie an Personen mit einem kleinen Waffenschein zu geben.
Man traut das Teil ja einem Großteil der Polizeibeamten nicht zu, dann geht das natürlich gar nicht.
Bei einem vorhandenen Waffenschein, würde ich darin erstmal kein Problem sehen. Wird aber mit Sicherheit nicht kommen.
Zumal Taser für die Messerabwehr gänzlich ungeeignet sind.
lg
Ich wäre für Miniaturflammenwerfer die sind leichter zu bedienen
Was ist denn für die Messerabwehr geeignet