Schnell! Lässt du die Frau sterben oder rettest du ihr Leben, obwohl du sie dabei unsittlich anfassen musst?


22.06.2025, 05:54

PS: Du hast durchs Gym genügend Kraft in den Armen, um sie durch deine Brüste-Greifen-Aktion wieder zurück aufs Dach zu holen!

Ich werde sie unsittlich greifen, um Leben zu retten! 76%
Ich lasse mich darauf nicht ein und lasse die Frau sterben! 24%

41 Stimmen

23 Antworten

Ich werde sie unsittlich greifen, um Leben zu retten!

Ich würde alles in meiner Macht stehende tun, um ein Leben zu retten.

Es gibt (denke ich) in dem Moment auch nichts anderes, an das man denkt, wenn man in so einer Stresssituation ist. Da hat man ganz andere Gedanken. Die Frau vermutlich auch.

Auch mir wäre es egal - wenn das der einzige Weg ist wie man mich retten kann, dann würde ich diesen Weg eingehen wollen.


sup1reisi 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 06:08

Also ist in deiner Moral ein sexueller Übergriff, wie in dem Fall dass man an die Brüste einer Frau greift, gerechtfertigt wenn man dabei das Leben der anderen Person rettet?

Dekofreakee  22.06.2025, 06:22
@sup1reisi

Es kommt auf den Kontext an.

Wenn irgendein wildfremder Heini mir zusammenhangslos irgendwo hin fässt, dann gibt es nicht nur eine dicke Ohrfeige, sondern auch eine dicke Anzeige.

Steht mein Leben dabei auf dem Spiel habe ich ganz andere Sorgen. Da sind Moral, Religion, Geschlecht, Herkunft, Vorgeschichte, Bli Bla Blub mir komplett egal. Und ich kann dir sagen: Wenn man im Überlebensmodus ist, dann nimmt man das nicht mal war. Man ist im Tunnel zu überleben.

sup1reisi 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 06:24
@Dekofreakee

Die Frau ist dir wie gesagt unbekannt und du kannst nicht mir ihr kommuniziert, ob es für sie in Ordnung ist, oder ob sie gar lieber sterben wollen würde als von dir begrabscht zu werden: Stellst du deinen menschengemachten "Lebensretter-Instinkt" über die Bedürfnisse bzw. der Wohlfühlzone anderer in Not?

Dekofreakee  22.06.2025, 06:38
@sup1reisi

Wenn es um das Leben einer anderer Person geht, dann ist gesetzlich geregelt (, sollte sie nicht mehr eigenverantwortlich handeln können,) eine Pflicht ihr Leben zu retten.

So ist es auch zum Beispiel bei Menschen mit psychischen Erkrankungen: Möchte jemand z.B. SM begehen, steht das Recht die Person zu retten DEFINITIV über dem Persönlichkeitsrecht.

sup1reisi 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 06:42
@Dekofreakee

Es geht nicht darum, wie es das Recht bzw. die Justiz die Sache sieht, sondern wie es dein Moralsystem bewertet. Zumal ein Selbstmord eines Psychisch-Kranken auch ein unpassender Vergleich ist, da du die Intention der unbekannten Frau nicht kennst bzw. nicht weißt, ob es versehentlich oder doch absichtlich war.

Dekofreakee  22.06.2025, 06:46
@sup1reisi

Ich glaube du verstehst das Prinzip nicht.

Und Nein: Bei solchen Entscheidungen gibt es keine Moralfragen.

sup1reisi 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 06:48
@Dekofreakee

Welches Prinzip meinst du? Du kannst es gerne kurz begründen und nicht einfach nur eine These aufstellen...

Und auch: Wieso gibt es bei diesem lebens-entscheidenden Szenario keine Moralfragen?

Dekofreakee  22.06.2025, 06:54
@sup1reisi

Mit dem unverstanden Prinzip meine ich, dass du entweder nicht verstehst was wir ALLE meinen oder du versuchst uns so ungeduldig zu machen, dass du deine Meinung aus uns rausquetschen möchtest.

Ich habe das bereits erwähnt: 1.) Denkt man im Überlebensmodus an nichts anderes, als zu überleben und 2.) steht nichts über dem Recht einen Menschen am Leben zu lassen. (Es gibt einpaar ganz wenige Ausnahmen aber die Moral ist auf jeden Fall nicht dabei!)

sup1reisi 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 07:04
@Dekofreakee

Wo verstehe ich nicht, was "ihr" meint? Ich lasse die Begründungen einfach stehen und hinterfrage die jeweilige Begründung (wie z. B ob das Brüste-Greifen in der Situation als sexueller Übergriff gewertet wird oder nicht) bzw. die Ansicht an sich. Zumal ich nicht einmal meine eigene Meinung, also wie ich handeln würde, in nur einer Antwort überhaupt gesagt habe...

oder du versuchst uns so ungeduldig zu machen, dass du deine Meinung aus uns rausquetschen möchtest.

Ich quetsche aus auch nicht raus, sondern erneut: hinterfrage es nur, und das wars... Alle meine szenariospezifischen Antworten sind eigentlich nur Fragen mit einem Fragezeichen hinten... "Rausquetschen" ist da schon negativ wertend formuliert...

1.) Denkt man im Überlebensmodus an nichts anderes, als zu überleben 

Das gilt, wenn man selber gerade in Gefahr, um zu überleben, aber nicht zwangsweise wenn ein anderer gerade in Todesgefahr schwebt (Eigen- vs. Fremdgefährdung), da kommt es auf die moralischen Grundsätze der jeweiligen Person an.

2.) steht nichts über dem Recht einen Menschen am Leben zu lassen. (Es gibt einpaar ganz wenige Ausnahmen aber die Moral ist auf jeden Fall nicht dabei!)

Genau das ist ein moralischer Grundsatz bzw. Moral, denn das Recht auf Leben gilt für dich scheinbar absolut und "überordnet" allen sonstigen Interessen wie du das formulierst (denn für dich "steht da nichts darüber"). Als Erinnerung: Moral sind die anerkannten Sitten, Tugenden, Normen und Werte, die dein Handeln als gut oder schlecht leiten und dein Lebensrettungs-Grundsatz ist dementsprechend moralisch...

Grautvornix  22.06.2025, 09:33
@sup1reisi
Wo verstehe ich nicht, was "ihr" meint?

Es ist doch ganz einfach:

Leben retten steht in der Priorität über allem anderen.

Bin ich bei dir zu Besuch und schütte einen Eimer Wasser auf deine Sitzgruppe, dann wird dir das sicher nicht gefallen, brennt die Couch aber, und ich bewahre dadurch den Rest deiner Möbel vor der Zerstörung, wirst du das wahrscheinlich anders sehen.

Wo Du sie in diesem Fall anfasst, ist unerheblich und keinesfalls unsittlich. Auch wäre Mund-zu-Mund-Beatmung im Notfall nicht übergriffig, sondern notwendige erste Hilfe.

Ich werde sie unsittlich greifen, um Leben zu retten!

Die Situation ließe sich gut erklären, käme es zu einer Anzeige.


sup1reisi 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 06:03

Unabhängig von den Gesetzlichkeiten in Deutschland, würdest du es in dem Fall für moralisch richtig ansehen, sie an die Brüste zu greifen?

Darkrider280  22.06.2025, 06:08
@sup1reisi

Natürlich nicht, aber wenn es die einzige Möglichkeit wäre, hätte die Lebensrettung Vorrang.

sup1reisi 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 06:09
@Darkrider280

Also gleicht für dich Lebensrettung ein im Zuge dessen geschehenen sexueller Übergriff aus, wie z. B dass man an die Brüste einer Frau greift?

Ich werde sie unsittlich greifen, um Leben zu retten!

In einem solchen Fall geht es nicht um Moral!!! Alles Andere wäre unterlassene Hilfeleistung!!!🤷‍♂️🤷‍♂️🤷‍♂️

Wenn Gefahr in Verzug ist, gibt es keine unsittlichen Berührungen, Körperverletzung oder Strafanzeigen wegen solcher Sachen. Solange es dem Ziel dient das Leben der andere Person zu retten.