Müssen kriminelle Ausländer abgeschoben werden?
38 Stimmen
3 Antworten
das ist seit vielen Jahren bei bestimmten Delikten bereits die Praxis. Nach Verbüßung von 2/3 der Strafe werden sie direkt in das Herkunftsland geschickt. Man muss nicht so tun, als sei das eine neue Erfindung.
Das hat mit irgendwelchen verschärften Rückführungsgesetzen nichts zu tun. Es entscheidet allein der Staatsanwalt ob so verfahren werden kann und der richtet seien Entscheidungen nach dem Strafanspruch des Staates. Zudem kann, wie bereits erwähnt, eine solche Abschiebung nur erfolgen wenn der Gefangene damit einverstanden ist und einen entsprechenden Antrag stellt. Das Ganze hat mit ausländerrechtlichen Bestimmungen im Grunde nichts zu tun. Davon ist in der Stafprozessordnung nicht die Rede.
der Hinweis auf das verschärfte Rückführungsgesetz galt Deinem Zweifel, dass das Thema durchaus diskutiert wird.
Das verschärfte Rückführungsgesetz hat mit der Abscheibung aus der Haft nichts zu tun, das erfolgt ausschliesslich nach der Strafprozessordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__456a.html
Ich bin davon ausgegangen dass Dir das bekannt ist.
Wer sich hier nicht an die geltenden Gesetze halten kann und anderen Menschen Schaden zufügt, der hat jedes Bleiberecht verwirkt.
Ja – wer hier schwere Straftaten begeht und nicht integrationswillig ist, sollte abgeschoben werden. Das gilt für jeden, der sich nicht an unsere Regeln hält.
Das ist nicht ganz richtig. Sofern der Verurteilte damit einverstanden ist kann die Abschiebung jederzeit erfolgen, der 2/3 Zeitpunkt ist nicht bindend sondern wird lediglich als Richtlinie gesehen.