Müssen kriminelle Ausländer abgeschoben werden?

Ja 84%
Nein 16%

38 Stimmen

3 Antworten

das ist seit vielen Jahren bei bestimmten Delikten bereits die Praxis. Nach Verbüßung von 2/3 der Strafe werden sie direkt in das Herkunftsland geschickt. Man muss nicht so tun, als sei das eine neue Erfindung.


Artus01  26.07.2025, 20:00
Nach Verbüßung von 2/3 der Strafe werden sie direkt in das Herkunftsland geschickt.

Das ist nicht ganz richtig. Sofern der Verurteilte damit einverstanden ist kann die Abschiebung jederzeit erfolgen, der 2/3 Zeitpunkt ist nicht bindend sondern wird lediglich als Richtlinie gesehen.

musso  26.07.2025, 20:17
@Artus01

stimmt, das ist ein Richtwert. Aber ganz ohne jegliche Strafe zu verbüßen wäre fast wie Freispruch. Deshalb wird es immer mal wieder diskutiert.

Artus01  26.07.2025, 20:21
@musso

Da wird nicht viel diskutiert, es wird so gehandhabt. Es gibt aber immer wieder Fälle wo eine Abschiebung schon wesentlich früher erfolgt.

musso  26.07.2025, 22:12
@Artus01

doch, sonst hätten wir wohl nicht seit 2024 ein verschärftes Rückführungsgesetz.

Artus01  27.07.2025, 09:03
@musso

Das hat mit irgendwelchen verschärften Rückführungsgesetzen nichts zu tun. Es entscheidet allein der Staatsanwalt ob so verfahren werden kann und der richtet seien Entscheidungen nach dem Strafanspruch des Staates. Zudem kann, wie bereits erwähnt, eine solche Abschiebung nur erfolgen wenn der Gefangene damit einverstanden ist und einen entsprechenden Antrag stellt. Das Ganze hat mit ausländerrechtlichen Bestimmungen im Grunde nichts zu tun. Davon ist in der Stafprozessordnung nicht die Rede.

musso  27.07.2025, 11:24
@Artus01

der Hinweis auf das verschärfte Rückführungsgesetz galt Deinem Zweifel, dass das Thema durchaus diskutiert wird. Natürlich wird es diskutiert.

Und natürlich richtet sich die Staatsanwaltschaft nach der jeweils geltenden Gesetzeslage.

Artus01  27.07.2025, 19:47
@musso

der Hinweis auf das verschärfte Rückführungsgesetz galt Deinem Zweifel, dass das Thema durchaus diskutiert wird.

Das verschärfte Rückführungsgesetz hat mit der Abscheibung aus der Haft nichts zu tun, das erfolgt ausschliesslich nach der Strafprozessordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__456a.html

Ich bin davon ausgegangen dass Dir das bekannt ist.

Ja

Wer sich hier nicht an die geltenden Gesetze halten kann und anderen Menschen Schaden zufügt, der hat jedes Bleiberecht verwirkt.

Ja

Ja – wer hier schwere Straftaten begeht und nicht integrationswillig ist, sollte abgeschoben werden. Das gilt für jeden, der sich nicht an unsere Regeln hält.


musso  26.07.2025, 19:41

Das ist alles seit Jahren geregelt im Aufenthaltsgesetz.