Sollen kriminelle Ausländer abgeschoben werden?
DISCLAIMER: ICH MEINE DAMIT NICHT, DASS ALLE AUSLÄNDER KRIMINELL SIND, SONDERN AUSLÄNDER, DIE STRAFTATEN BEGANGEN HABEN!!
Warum schreist du denn?
Damit keiner rummeckert, dass ich ein Rassist sei.
Und wie oft soll diese Frage beantwortet werden?
Ist schon das 15. Mal 😘
11 Antworten
Ich sehe das genauso! Allerdings muss ich sagen, allerdings muss ich sagen, KRIMINELL! bedeutet nicht gleich Straffällig.
Wer mal nen Lippenstift klaut, oder in eine Rauferei gerät, wer falsch parkt, oder den Müll nicht trennt etc. den muss man nicht direkt raus werfen. Wer aber z.B. in krimineller absicht sich bereichert in dem er sich zwei oder gleich drei mal mit unterschiedlichen Identitäten hier als Geflüchteterer registriert, oder andere wiederholt attakiert, Leute schwer verletzt oder sogar tötet etc. dem darf kann und soll man m.E. den Status "schutzsuchend" aberkennen.
ein grund mehr zu sagen - wer keine gültigen Papiere hat, Fingerabdrücke - fertig! und natürlich eine bessere Vernetzung!
Ja. Und die, die sich nicht intengrieren
50 % der Bürger Geld Empfänger sind Migranten. Eine Familie mit drei Kindern bekommt über 4000 netto im Monat. Wer soll das bezahlen?. Und wie viel können wir noch aufnehmen. Die Sozialbeiträge steigen jedes Jahr immens.

Bei Nicht-EU-Ausländern sollte das so sein, ja. Man sollte sie hier bestrafen und dann abschieben.
Ich bin ein Nicht-EU-Ausländer aber will keine Straftaten begehen, denn ich weiß was passieren wird.
Schwere Gewalttaten müssen auch nicht sein. Ich rede ja nicht von Kleinigkeiten.
Okay. Ich meine aber schon etwas größere Straftaten, insbesondere Gewalttaten. Aber hierüber könnte man natürlich lange streiten. Ich erinnere etwa an den Mörder von Rudolph Moshammer:
Am 2. November 2005 begann in München der Prozess gegen den geständigen Täter. Während die Staatsanwaltschaft die Tat als Mord durch Heimtücke auszulegen versuchte, plädierten die Strafverteidiger auf Totschlag. Herisch A. wurde am 21. November 2005 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge verurteilt.[44] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Moshammer heimtückisch, aus Habgier und in der Absicht, ihn auszurauben, erdrosselt hatte. Das Schwurgericht erkannte zudem eine besondere Schwere der Schuld, sodass eine vorzeitige Haftentlassung – auch bei guter Führung – nach 15 Jahren als sehr unwahrscheinlich galt.[45] Die vom Angeklagten eingelegte Revision wurde Mitte 2006 vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe als „offensichtlich unbegründet“ verworfen.[46] Im Juni 2022 wurde mit den Vorbereitungen für seine Abschiebung in den Irak begonnen, nachdem der Irak die Identität des Mannes anerkannt hatte. Am 26. Januar 2023 gab die Bundespolizei die erfolgte Abschiebung nach Bagdad per Flugzeug bekannt.[47] Damit wurde der Iraker nach 18 Jahren Haft entlassen, allerdings wurde gegen den Täter ein lebenslanges Einreiseverbot erlassen.[48][49]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolph_Moshammer#Tod_und_Verm%C3%A4chtnis
Siehe auch:
Ja, sollten Sie. Und auch diejenigen die nicht kriminell sind, wenn sie kein Aufenthaltsrecht haben. Beispielsweise wenn der Grund für Asyl entfällt.
Aus meiner Sicht ja, vor allem bei schweren Straftaten oder Widerholungstaten einfacherer Delikte. Aber absitzen vorher, wobei es dann schon schade ist, dass dadurch Kosten entstehen und die sich nicht selbst tragen können durch Arbeit im Knast.
Im Grunde ist er Gast, der vollversorgt wird und einen weitaus besseren Lebensstandard hat als im Herkunftsland, auch ohne Arbeit (keine Arbeit ist kein Grund kriminell zu werden). Er ist geflohen vor Krieg und Verfolgung und nun sicher usw. Zumindest sind das ja die legitimen Gründe. Und wenn ich sowas mit Füßen trete habe ich nicht nur das Gastrecht verwirkt, sondern ich muss mir als Bürger auch die Frage stellen wie das alles im Einklang sein kann. Wäre ich in der Situation würde ich sowas nicht abziehen, sondern wäre unendlich froh über die bessere Situation.
Stell dir vor, das geht auch mit nur einer Identität