Kindermörder(schänder) (😡) sollten…
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12 Antworten
Glücklicherweise entscheiden bei uns die Gerichte darüber, was mit Mördern und Sexualstraftätern geschieht, und nicht der "gesunde Volkszorn", der eher nach Rache schreit als nach Strafe.
Wenn ein Kind ermordet und/oder vergewaltigt wird, dann ist das ein Kapitalverbrechen, das nach den Vorgaben des Strafgesetzbuchs angeklagt und abgeurteilt wird.
In aller Regel wird bei solchen Morden wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern eine schwere Schuld festgestellt, so dass eine Larifari-Überprüfung des lebenslänglichen Urteils nach 15 Jahren nicht stattfinden wird.
Zudem stehen Kindermörder und -schänder auch m Knast auf der ubntersten Stufe der Häftlingshierarchie, so dass diese Strafe nicht einmal in eiem deutschen Gefängnis ein Zuckerschlecken ist.
Die einzig überdenkenswerte Entscheidung wäre, heranwachsende Täter (unter 21 Jahren) nicht dem Schutz des Jungendstrafrechts zu unterstellen. Aber auch darüber hat ein ordentliches Gericht zu entscheiden.
Im erwiesenen Fall die Todesstrafe.
Das macht meine Tochter nicht wieder lebendig, sie wäre heute 50, sie wurde mit 7 vergewaltigt und umgebracht.
Aber die Hinrichtung erspart erstens jeglichen "Rückfall" zum Schaden eines weiteren Kindes und zweitens Unsummen Geldes für die lebenslange Unterbringung, Fütterung, medizinische Versorgung des Täters. Diese Geld kann besser für die überlebenden Opfer und die Hinterbliebenen Eltern der nicht Überlebenden ausgegeben werden. Es muß dabei unterbunden werden das wie in den USA eine darauf spezialisierte Anwaltsklientel die Hinrichtung über viele Jahre hinauszögert.
Todesstrafe für Kinderschänder !
Blondes Mädchen
.
Blondes Mädchen, Du kannst lachen
Das die Sonne um mich scheint
Du kannst mich so glücklich machen
In Dir ist all´mein Glück vereint
.
Und ich seh´ Dich gerne rennen
Dort im Park, das Erde stiebt
Alle Menschen die Dich kennen
Sind sofort in Dich verliebt
.
Ich hab´Dich unendlich lieb
Richte mein Leben nach Dir aus
Erst seit es Dich für mich gibt
Fühl´ich mich irgendwo zuhaus´
.
Du wußtest noch nichts von Gefahren
Ich denk´ an Dich in mancher Nacht
Heute vor 43 Jahren Jahren
Starbst Du, hat man Dich umgebracht.
Genau. Diese ganzen anderen Oberdeutschen Antworten mit ihren Paragraphen und verdrehten Logik um Täter zu schützen kann man wegschmeißen.
und zweitens Unsummen Geldes für die lebenslange Unterbringung, Fütterung, medizinische Versorgung des Täters.
Dann schau mal hier:
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-todesstrafe-105.html
Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Wenn eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde beim Urteil wird das ausgeschlossen.
Dann kommt man nicht nach 15 Jahren möglicherweise raus, sondern später. Trotzdem ist eben eine Entlassung auf Bewährung nicht ausgeschlossen.
Das stimmt auch bei Wiederholung nicht. Die Möglichkeit zur Entlassung auf Bewährung wird durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nur weiter nach hinten verschoben, nicht ausgeschlossen.
Würde ich nicht mehr rauslassen. Von mir aus auch in die Forensik, falls pädophile Neigungen vorliegen. Aber nie mehr raus ausm Knast.
Man muss immer davon ausgehen, dass Gerichte Fehler machen. Sein Leben lang hinter Gitter zu verbringen wird ihm eine Strafe genug sein. Wenn man ihn tötet und er unschuldig war, dann ist man selbst genauso Mörder.
Generell sollten alle Misshandler und Mörder nie wieder aus dem Knast kommen.
Das stimmt so nicht.