Ist eine Schule streng genommen Dienstleister am Schüler und der Schüler somit der Kunde dieser Dienstleistung?

Nein 62%
Ja 23%
Anderes 15%

13 Stimmen

5 Antworten

Nein

Dann müsste ja ein Dienst- oder sonstiges Vertragsverhältnis im Zivilrecht vorliegen.

Mit Aufnahme eines Schülers wird aber ein öffentlich-rechtliches Verhältnis begründet (bspw. Paragraph 46 Abs. 1 SchulG Berlin). Dies ist durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet.


Rosenmary 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 13:18

Und wer profitiert von der Bildqualität? Der Staat und nicht die Eltern.

torboso  30.06.2024, 13:29
@Rosenmary

Ich gehe davon, dass du Bildungsqualität meinst.

Zuerst profitieren die Schülerschaft von einer guten Bildungsqualität, da diese ihnen niemand mehr nehmen kann.

Staat und Eltern sind in der Frage des Profitierens doch eher zweitrangig.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 13:56
@torboso

Falsch. Der Staat profitiert durch Steuern von gut ausgebildeten und hoch bezahlten Kräften maßgeblich.

torboso  30.06.2024, 14:05
@Rosenmary

Wie bereits gesagt, das ist dann zweitrangig, denn in erster Linie sind es Schüler die hier profitieren. Diese können mit einer guten Bildung entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Alleinig darauf abzustellen, dass der Staat durch jede gut ausgebildete Person Steuern erhält, erscheint nicht überzeugend. Der freie Wille der Person kann auch sein, dass diese nicht arbeiten geht oder anderweitig Steuern für den Staat erwirtschaftet, sodass der Staat kein Profiteur ist.

Aber ich werde jetzt hier auch nicht weiter in einen volkswirtschaftlichen Disput treten. Eine Antwort auf deine Frage hast du samt Belegen erhalten.

Anderes

Im Prinzip ja, wobei die Dienstleistung kostenlos ist bzw. der Steuerzahler dafür aufkommt und das Verhältnis damit ein anderes ist wie bei einem Handwerker oder einem Händler, der beauftragt wird und gegen eine Gebühr seine Dienstleistungen erbringt. Außerdem basiert die Schule auf Pflicht und nicht auf Freiwilligkeit: Den Händler beauftrage ich aus freiem Willen, nicht einem höheren Gesetz nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein

Eher Dienstleister für die Eltern, denen ein Teil ihrer Erziehungs- und Unterweisungsarbeit abgenommen wird. Und "Dienstleister" auch nur auf teuren Privatschulen.

In Deutschland besteht Schulpflicht. Die Lehrer sind Bedienstete des Bundeslandes, in dem sie arbeiten. An Privatschulen sind sie Angestellte der Schule. Auch hier erhält die Schule einen Teil der Personalkosten vom Staat ersetzt.

Im Wirtschaftssystem ist die Schulbildung im Sektor Bildung und Kultur angesiedelt - nicht im Bereich Dienstleistungen, auch wenn es gewisse Ähnlichkeiten gibt.

Dienstleister am Schüler? Nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dozentin in der beruflichen Eingliederung

Rosenmary 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 12:59

Es geht nicht um die Anstellungsverhältnisse. Der Staat möchte doch gebildete Bürger, die arbeitsfähig sind, das Bruttosozialprodukt steigern und mit ihrer Bildung die Wirtschaft ankurbeln und dem Staat Steuern generieren.

Oder nicht? Uneigennützig nur für die Eltern erschafft man keine Schulen, sondern damit der Staat von gebildeten arbeitsfähigen Menschen profitiert, oder nicht?

Nein, ein Vertragsverhältnis ist der Besuch der Schule nicht, selbst wenn die Eltern den Besuch einer Privatschule bezahlen.

Anderes

Lehrer sind Dienstleister für den Staat, nicht für die Schüler.

Ähnlich wie die Polizei. Es geht nicht um die Vorzüge der Schüler, sondern um das Gemeinwesen.


Rosenmary 
Beitragsersteller
 29.11.2024, 05:35

Ich habe aber nicht nach Lehrern gefragt, sondern nach der Schule.