In der Wohnung von meinen Nachbarn verbotene dinge entdeckt was nun...?
Mein Nachbar ist gerade für 2 Wochen auf Urlaub, daher passe ich auf seine Katzen auf, dabei hab ich so einige dinge entdeckt. Zb. hat dieser ganz viel F3 F4 Feuerwerk zuhause alles ist aus Polen, dann so einige Pornos wo die Mädchen recht jung sind ;( also sicher noch keine 18 ! ... Ich weiß jetzt nicht wie ich mich jetzt verhalten soll, eigentlich ist er ja ein ganz lieber, und er ist ja auch erst um die 30, was würdet ihr jetzt tun ....?
Werde es nicht melden, und ihm auch nicht darauf ansprechen, ich glaube es war ein fehler diese Frage hier zu stellen !
48 Stimmen
Lag das offen herum oder hast Du "geschnüffelt"?
Hab mich ein wenig umgesehen ;)
16 Antworten
Du willst es melden ohne direkte Beweise, weil du eine Vermutung hast? Das Feuerwerk mal beiseite aber nur weil die Mädels jung aussehen, heißt es nicht dass sie u18 sind. Davon abgesehen darf man rechtlich gesehen ab 14 Jahren Sex haben mit wem man will plus habe ich noch nie einen Pornofilm/Zeitschriften gesehen bei dem Minderjährige auf dem Cover waren 🤨. Falls diese Filme (gehe ich jetzt mal von aus) illegal wären, wäre kein Cover dabei.
Na gut Pornographie ist noch was anderes bei unter 18 jährigen ist das Kinderpornografie und das ist verboten
Wenn das wirklich Kinderpornos waren und du dir da sicher bist dann solltest du das melden allein für die Kinder die da missbraucht wurden.
Das sieht ja aus als ob du dich entschieden mehr um was anderes als um die Katze gekümmert hast. Da möchte ich dir keinen Rat dazu geben. Wenn du das der Polizei meldest dann kommt ja ans Tageslicht dass du rumgeschnüffelt hast. Wenn darauf aber nicht viel passiert mit ihm, kannst du am Ende nur noch ausziehen ansonsten kommen schwere Zeiten auf dich zu.
So nun kannst du dir Gedanken darüber machen und entscheiden wie du verfährst
Bezüglich der Pornographie unterliegst du womöglich einer Anzeigepflicht, schon allein deshalb solltest du Anzeige erstatten.
Die Feuerwerkskörper sind im Übrigen Sprengstoff, also auch durchaus brisant.
aus § 138 StGB:
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann
Da die Aufnahmen schon gemacht wurden......
Dann müsstest du ja alles und jeden anzeigen. Hier ist auf jeden Fall § 138 StGB nicht zutreffend.
Bezüglich der Pornographie unterliegst du womöglich einer Anzeigepflicht,
Nein, als Privatperson hier nicht.
Das lässt sich anhand der vorliegenden Information nicht eindeutig beantworten.
die frage ist eine klassische gewissensfrage.
sowohl kinderpornografie (egal ob kommerziell (!!!) oder selbstgemacht (!!) ist verboten. der besitz von sprengstoff auch.
man hat dich eingelassen, du hast (unangemessen) herumgeschnüffelt und ungesetzliches gefunden. theoretisch bist du in jedem fall verpflichtet, das zu melden. moralisch nicht unbedingt - aber:
kinderporn ist etwas, was das leben von menschen nachhaltig zerstört. da einhalt zu gebieten dürfte absolute priorität haben. jede minute, die du wartest, werden weitere solche machwerke erzeugt, das leiden der betroffenen ist unvorstellbar.
wenn du es nicht meldest, hilfst du als komplize mit. egal ob er "ganz nett" ist.
ich denke du weisst also, was jetzt zu tun ist.
die böller dagegen sind kleinkram...
Würde ich sagen: nicht zu unrecht, oder? ...