Darf der Arbeitgeber Gehalt kürzen?
Wenn es dem Unternehmen finanziell schlecht geht?
11 Stimmen
8 Antworten
Erstmal gilt der Vertrag.Das darin vereinbarte Gehalt einfach zu kürzen, ist nicht zulässig, dazu bräuchte es einen Änderungsvertrag.
Boni und als "freiwillige" Zahlungen benannte Leistungen dürfen noch am ehesten entfallen.
Eine Variante wäre, Kurzarbeit anzumelden, aber dann muss der AG Kurzarbeitergeld beantragen.
Einfach zu sagen: "Der Laden läuft nicht, Du bekommst jetzt 300€ im Monat weniger.", das geht nicht.
Nein, natürlich nicht.
Dein Gehalt ist Teil Deines Arbeitsvertrages. Solange Du die geschuldete Arbeitsleistung erbringst, steht Dir auch Dein Gehalt in voller Höhe zu.
Anders sieht das mit freiwilligen Leistungen aus. Darunter fallen Boni, Prämien etc. Wobei sich auch bei solchen Kürzungen ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt.
Stichwort z.B. Kurzarbeitergeld.
Ansonsten findest du auf dieser Seite weitere Möglichkeiten bzw. Umstände:
https://www.hrworks.de/news/gehaltskuerzung-ist-erlaubt-unter-gewissen-umstaenden/
Sehe ich aufgrund der Fragestellung anders.
Darf der Arbeitgeber Gehalt kürzen?
Wenn es dem Unternehmen finanziell schlecht geht?
Klaro kann er das, kommt aber immer darauf an, was genau vorliegt
Das darf er, aber nur Sonderzahlungen wie 13. Gehalt, Urlaubsgeld usw. dürfen gekürzt oder gestrichen werden, z.B. bei wirtschaftlich schlechter Lage des Unternehmens. Dies muss dann aber auch im Arbeitsvertrag stehen. Das vereinbarte Grundgehalt darf nicht gekürzt werden.
Kurzarbeit hat überhaupt nichts mit einer Lohnkürzung zu tun die im Arbeitsvertrag verankert ist.