Wie lang darf die Kernarbeitszeit bei gleichzeitigen Gleitzeitmodell sein?
Hallo Zusammen.
Ich finde immer wieder im Internet die Aussage, dass die Kernarbeitszeit im "normalen" Modell 8 Stunden und in kombination mit dem Gleitzeitmodell in der Regel maximal 6 Stunden beantragen darf. Ist dies jetzt eine feste Vorgabe oder können Arbeitgeber die Zeiten variieren? Beispiel Kernarbeitzeit ist von 9:00Uhr bis 16:00Uhr, dies sind aber mit Pause 7 Stunden, ist das rechtens?...... o-O
3 Antworten
"kernarbeitszeit" ist nur bei gleitzeitregelungen möglich, im normalen arbeitszeitmodellen gelten feste betriebs- oder anwesenheitsszeiten.
da solche gleitzeitvereinbarungen immer geregelt sind, liegt es an den parteien (meist betriebsrat und geschäftsleitung), auf welche (uhr)zeiten man sich in bezug auf "kernzeit" einigt, sofern das nicht vom betriebszweck (z.b. volle besetzung der produktions-arbeitsplätze) alternativlos ist.
im arbeitszeitgesetz wird das nicht geregelt, weil es eben frei zu vereinbarende details einer betriebsvereinbarung sind.
das arbeitszeitgesetz regelt nur die rahmenbedingungen einer betrieblichen arbeitszeit; gleitzeit-arbeitsmodelle gibt es bereits seit über 50 jahren in verschiedenen formen. vorschriften darüber sind im gesetz nicht vorhanden und auch nicht erforderlich.
generell sind immer 2 zeitbereiche vorhanden: die kern-arbeitszeit, in der JEDER anwesend sein muss, und die gleitphasen, meistens 1-2 stunden vor und nach der kernzeit mit individueller kommt-geht-zeit. wie diese beiden blöcke geregelt sind, und wie alles andere (zeitkonto, zulässige minus-stunden, maximale plus-stunden usw. usw.) muss zwischen arbeitgeber und mitarbeiter, bzw. betriebsrat vereinbart werden.
Mir wäre in jedem Bereich keine gesetzliche Definition bekannt.
Das wäre sehr schade. Danke für die schnelle Antwort!
Hab schon "Gleitzeitmodelle" erlebt, da entsprach die Kernarbeitszeit der Regelarbeitszeit. Sprich Überstunden durften gemacht werden, Minusstunden nicht.
Abgefeiert wurde nur Tagesweise oder per Ausbezahlung.
Gibts alles....
Zum Wohl des Arbeitnehmer nehme ich mal andere. Danke für die schnelle Antwort!
Bei Meinem Arbeitgeber gibt es Gleitzeit, allerdings muss man innerhalb der Kernarbeitszeit anwesend sein. Natürlich ist ja auch Kernarbeitszeit...allerdings kann ich nicht so recht nachvollziehen das der Arbeitgeber hier komplett freie Hand hat. Sinnvoll ist doch eine angemessene Gleitzeit vor und nach der Kernarbeitszeit. Dies ist nicht im Arbeitsrecht beschrieben/geregelt?