Hey liebe Gutfrage Community,
Ich hatte einen Unverschuldeten Unfall gehabt mit einem ca. 10 Jahre altem Auto(Jemand hat mir eine Türe reingedrückt) Gott sei Dank ist niemandem etwas passiert, ich war zwar geschockt an dem Tag, aber ansonsten hatte der Unfallgegner auch nichts, und dazu war er auch ziemlich nett, und hat direkt alles gestanden, und sich mehrfach nach meinem Status erkundigt.
Durch den Unfall ist Jetzt der Kotflügel Rechts,Seitenspiegel Rechts, sowie kleine Rechte Ecke der Motorhaube hinüber, und dazu hatte die andere Türe (des anderen PKW's) auch noch meine Türen angekratzt (beide).
Ich hab noch nie einen Unfall gehabt und war natürlich überfordert mit der Abwicklung, als die Polizei dann weg war. Die Polizei hat gesagt, dass das Auto nicht mehr fahrbereit ist, und es abgeschleppt werden müsse, auch wenn es ganz normal fahrbar war. Dann hab ich den ADAC angerufen, und die haben das Auto leider nur in die Nächst gelegene Ford Werkstatt bringen wollen. Damit fing das Chaos an. Als ich am Tag darauf dann in der der Ford Werkstatt war, würde erstmal alles gut geredet mit,, Ach ja das werden wir schon repariert bekommen, es gibt da die sogenannte 130% Regel, und der Schaden sieht okay aus"
Ich hab mich natürlich als Idiot auf die Mündlichen Worte der Werkstatt verlassen, und noch vor Ort einen Gutachter und Anwalt von der Werkstatt beauftragt mit meiner Unterschrift.
Nun ca. 2 Wochen Später halte ich das Gutachten mit Totalschaden von 8000€ in der Hand, obwohl das Auto nur 4000€ Wert war, und damit deutlich überhalb der 130% Grenze liegt. Von den 8000€ sind über 4000€ ,, Personalkosten" und ansonsten sollen laut Gutachten die zerkratzten Türen ausgetauscht werden, was ich nicht nachvollziehen kann, weil es nur Kratzer und leichte Einkerbungen sind.
Heute musste ich das Auto abholen lassen, sonst hätte ich Standgebühren zahlen müssen, und der Abschleppfahrer hat schon gesagt, dass seien keine 8000€ Schaden, und als ich dann in einer anderen Werkstatt war, haben die das selbe gesagt.
Nun nach so einer langen Geschichte, die kurze Frage, kann ich mein eigenes beauftragtes Gutachten anfechten, wenn ich ein neues dazu machen müsste, zahle ich das natürlich auch gerne selber, wenn der Schaden übernommen werden würde. Leider ist das Gutachten schon bei der gegnerischen Versicherung, diese hat jedoch noch keine Hebel in Bewegung gesetzt. Und zahlt wenn dann maximal den Wiederbeschaffungswert ca (4000€) minus den Restwert des Autos (2100€) = 1900€
Vielen Dank für eure Antworten