Heizung nach Notreparatur geplatzt?
Bei meiner Heizung 7 Jahre alten Heizung wurde im Winter mangels kurzfristiger Lieferfähigkeit ein defekter Druckausgleichsbehälter temporär durch einen Blindstopfen ersetzt. Wenige Stunden später platzte das ein weiters Teil in der Heizung und das über Stunden austretende Wasser zerstörte die Elektronik. Folgeschaden fast 2.000 €.
Meine Frage:
Ist so eine Reparatur überhaupt zulässig bzw. nicht grob fahrlässig auch wenn der Monteur mir so helfen wollte?
Die DIN 4751 T2 untersagt doch einen Betrieb ohne Druckausgleichsbehälter oder sehe ich das falsch?
1 Antwort
Wasser kann bei Erwärmung schon extremen Druck aufbauen, daher auch der Behälter für den Druckausgleich.
Der Installateur hätte zumindest ein Teil des Heizungswassers ablassen müssen so dass Luft rein kommt, ist zwar auch nicht toll, aber hilft etwas.
Was mich aber überrascht ist dass das Überdruckventil nicht geöffnet hat, denn das soll genau solche Schäden verhindern.
Für mich ist ein System : Kein Druckausgleichsbehälter, keine Luft in der Heizung, kein Überdruckventil schon sehr fahrlässig. Ob sich aus meiner Einschätzung aber ein Rechtsanspruch gegen den Installateur ableiten lässt, das weiß ich nicht.
Du kannst aber versuchen den Schaden als Wasserschaden über die Gebäudeversicherung abzurechnen.
Danke für die Antwort. Der Schaden ist schon lange abgerechnet.
Mir geht es um den Regress bzgl. der Rechnung und die einfache Frage: Durfte der Installateur die Anlage ohne Druckausgleichsbehälter provisorisch in Betrieb nehmen oder nicht. Hierzu muss es doch gesetzliche Vorschriften geben.