Wann Steinschlag melden von Haftpflicht > Teilkasko?

Letzte Woche Montag ist es nach 5 Jahren das 1. mal passiert.
KNALL .... Da war er... der 1. Steinschlag in der Windschutzscheibe. Ausgelöst durch einen Poln... Transporter. Also was mache ich, ich gehe zur Carglass und lasse mich beraten. 120 € wollen sie gerne dafür haben WEIL... ich nur Haftpflicht versichert war.
Wäre ich Teilkasko versichert, dann hätte die DEVK das übernommen.

So nebenbei: Carglass & die DEVK sind Partner - für die die es noch nicht wussten.

Am selben Tag habe ich dann bei meiner Versicherung angerufen um zu erfragen was mich den Teilkasko kosten würde. Aktuell zahlte ich 42 €, Teilkasko würde mich knapp 5 € mehr kosten. WOW dachte ich mir nur, habe jedenfalls auf Teilkasko umstellen lassen & die nette Dame meinte ab morgen wäre sie dann gültig. Also letzte Woche Freitag & die neuen Unterlagen kommen dann per Post.

Ab wann sollte man den Schaden aber nun melden?
Mein Stiefvater meinte es sollte schon einige Zeit vergehen ehe man dies der Versicherung meldet, vor allem nach so kurzer Umstellung des Schutzes.
Er rät mir bis November zu warten, FRÜHSTENS ende Oktober.

Wenn die Scheibe aber reißt, dann würde mich der Spaß keine 0 € mehr kosten sondern 150 € SB. Die Scheibe kostet ca. 6 bis 700 €.

Auf die Frage warum ich von Anfang an keine Teilkasko hatte... naja weil man mir damals sagte es würde ca. 10 € mehr kosten aber sich bei so einem alten Auto (BJ 2001) kaum lohnt. Man sieht es ja jetzt.

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Unfall beim Linksabbiegen durch Überholenden. Kein Rechtsschutz

Leider habe ich noch keine Antwort gefunden. Ich weiß, dass diese Frage schon mehrfach gestellt worden ist, jedoch keine speziell auf mich eingeht. Also probiere ich es hier einmal.

Folgender Sachverhalt.

Meine Freundin (Beifahrerin) und ich waren "Innerorts" unterwegs und wollten links in eine Seitenstraße abbiegen. Ich habe also den rückwärtigen Verkehr beobachtet, den Schulterblick links gemacht, den Linksblinker gesetzt und gleichzeitig die Geschwindigkeit verringert. Nachdem ich aufgrund von der Verkehrslage bei 10km/h angelangt war wollte ich abbiegen. Natürlich habe ich "davor" noch einmal den Schulterblick und den linken Außenspiegel beobachtet. Beim Abbiegen selbst wollte mich dann ein Motorradfahrer, welcher in der 30er-Zone mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren war, links überholen. Da er zu schnell fuhr, hatte ich nicht genügend Zeit um auf die Situation zu reagieren. Der Motorradfahrer fuhr in meinen linken Kotflügel. Die Polizei sprach uns keine Teilschuld zu, da die Aussagen vom Unfallverursacher (Motorradfahrer), sowie mehreren Passanten und uns eindeutig waren. Der Motorradfahrer gab an den Blinker und das reduzieren der Geschwindigkeit gesehen zu haben und dennoch zum Überholvorgang angesetzt zu haben (Links). Trotz Polizeiakte und Beweislage, will die Versicherung mir eine Teilschuld unterstellen (ist ja billiger). Ich habe keinen Rechtsschutz. Was tun?

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