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Meinung des Tages: Datenschutz vs. Terrorabwehr- sollten die Befugnisse der Nachrichtendienste erweitert werden?

Ein Anschlagsversuch in Berlin, ein in Teilen blockiertes Sicherheitspaket und viele offene Fragen. Denn der Hinweis auf den Beschuldigten kam – mal wieder – von einem ausländischen Geheimdienst...

So wurde der Tatverdächtigte ermittelt

Beim Festgenommen handelt es sich um einen 28 Jahre alten Mann, welcher aus Libyen stammt, so gibt es die Bundesanwaltschaft an. Ende 2022 scheint er nach Deutschland eingereist zu sein, kurz darauf erfolgte der Asylantrag, welcher allerdings im September 2023 abgelehnt wurde. Abschiebungen nach Libyen gelten als schwierig, wenn nicht sogar beinahe unmöglich, weil das nordafrikanische Land nur wenig funktionierende staatliche Strukturen hat.

In einem Chat soll sich der Beschuldigte mit einem Mitglied des IS über die Pläne zum Anschlag ausgetauscht haben. Die Hinweise auf diesen Chat-Verlauf sollen allerdings von einem ausländischen Nachrichtendienst stammen. Um welchen ausländischen Nachrichtendienst es sich handelt, ist derzeit nicht bekannt. Häufig kommen Hinweise dieser Art von US-amerikanischen Geheimdiensten, aber es gibt auch andere Hinweisgeber.

Terrorgefahr in Deutschland

Seit dem Beginn des Gaza-Kriegs hat sich die Sicherheitslage in Deutschland verändert – besonders israelische Einrichtungen rücken mehr in den Fokus, wie etwa auch der Vorfall im September am israelischen Generalkonsulat in München unterstreicht.

Inzwischen warnt auch die Bundesregierung vor einer „sehr ernsten“ Terrorgefahr innerhalb Deutschlands. Justizminister Buschmann erklärte, dass alles dafür getan würde, um zu verhindern, dass Pläne von Antisemiten aufgingen. Auch Innenministerin Faeser erläuterte, dass bereits jetzt ein massiver Schutz von jüdischen und israelischen Einrichtungen in Deutschland existiert.

Aktuell werden allein in Berlin 160 jüdische und israelische Objekte von der Polizei rund um die Uhr überwacht. Für die israelische Botschaft gilt allgemein ein „maximal hohes Level“, dieses wurde durch den geplanten Anschlag nicht verändert.Forderungen von und für die Nachrichtendienste

Etwa der Verfassungsschutzchef Thüringens, Stephan Kramer, fordert, was immer wieder diskutiert wird: Mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Er fordert, dass die Politik der Pflicht nachkommt, den Nachrichtendiensten entsprechende Befugnisse und Werkzeuge zu geben, sodass etwaige Bedrohungen besser abgewehrt werden können.

Auch Hendrik Wüst, der Ministerpräsident von NRW spricht sich dafür aus, dass Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern angemessen gespeichert werden.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, unterstützt die Forderungen und positioniert sich klar für mehr Befugnisse bei Gesichtserkennung und Vorratsdatenspeicherung.

Klar wird – auch durch die aktuellen Vorfälle – dass der deutsche Nachrichtendienst nicht unbedingt in einer Spitzenposition spielt, wenn es um verwertbare Informationen geht. Gerade deshalb erklärte Bruno Kahl, der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, dass er sich „mehr operative Beinfreiheit“ für sie wünsche.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie weit sollten die Befugnisse von Nachrichtendiensten gehen und wärt Ihr bereit, zum Schutze der Allgemeinheit etwa in Sachen Gesichtserkennung, Abstriche bei Euren Rechten zu machen?
  • Wie "wettbewerbsfähig" seht Ihr die deutschen Geheimdienste im internationalen Vergleich aufgestellt? Was muss besser werden?
  • Fühlt Ihr Euch in der derzeitigen politischen Lage sicher und falls nein, was konkret war der Auslöser?
  • Sollte sich Deutschland zur Gefahrenminimierung im eigenen Land bei der (passiven) Einmischung von internationalen Konflikten zurückhalten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?

Auf Initiative des Bundesinnenministeriums wird das rechtsextreme "Compact"-Magazin von nun an verboten. Das vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer herausgegebene Magazin zählt zu den auflagenstärksten und erfolgreichsten Organen der Neuen Rechten. Doch sind Verbote dieser Art wirklich zielführend?

Razzien und Verbot

Laut Bundesinnenministerium durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden diverse Räumlichkeiten und Privatwohnungen führender Akteure sowie der Geschäftsführung in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Wohnung des "Compact"-Chefs Jürgen Elsässer wird aktuell von Beamten nach Beweismitteln durchsucht.

Die Rechtsgrundlage für das Verbot liegt im Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, verboten werden können. Der Verfassungsschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Beweismittel gesammelt, die das jetzige Verbot des seit 2001 als gesichert rechtsextremistischen Magazins legitimieren.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei zunehmend "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nancy Faesers Statement

Die Innenministerin rechtfertigte das Verbot dahingehend, dass es sich bei "Compact" um ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" handele, welches auf "unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" hetzen würde.

Das Verbot bezeichnete sie als "harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene". Weiterhin verwies sie darauf, dass der Staat konsequent gegen "die geistigen Brandstifter [...] [vorgeht] [...], die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

Jürgen Elsässer & das "Compact"-Magazin

Tatsächlich zählt das "Compact"-Magazin im deutschsprachigen Raum zum wohl größten und reichweitenstärksten Organ der rechtsextremistischen Szene. Laut Bundesinnenministerium hat das monatlich herausgegebene Magazin eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Das Magazin greift i.d.R. politische und gesellschaftliche Themen auf. Die Färbung der Artikel allerdings ist überwiegend antisemitisch, rassistisch, geschichtsrevisionistisch und umstürzlerisch. Darüber hinaus verfügt das Organ über einen reichweitenstarken Youtube-Kanal mit bis zu 100.000 Klicks pro Tag.

Geleitet wird die "Compact"-Magazin GmbH vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer. Elsässer, der vor vielen Jahren noch Teil der linksextremistischen Szene gewesen ist und hier für viele Magazine der Szene tätig war, gilt innerhalb der rechtsextremistischen Szene heute als schillernde und gut vernetzte Gallionsfigur. Insbesondere zur Identitären Bewegung um Martin Sellner und weiteren Teilen der Neuen Rechten besitzt Elsässer mehr als gute Beziehungen.

In den letzten Monaten trat Elsässer zuhauf aggressiver auf; so äußerte er mehrfach Umsturzforderungen, wünschte sich Björn Höcke als "Reichskanzler" im Osten herbei und schwadronierte über deutsch-russische Bataillone, welche die Souveränität gegenüber Polen verteidigen könnten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?
  • Sind Verbote von Vereinen / Magazinen mit extremistischer Ausrichtung Eurer Meinung nach sinnvoll?
  • Inwieweit kollidiert das Verbot ggf. mit den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit?
  • Seht Ihr die allgemeine Pressefreiheit in Deutschland angesichts Verbote dieser Art in Gefahr?
  • Welche politischen / gesellschaftlichen Risiken könnte das vom Innenministerium initiierte Verbot haben?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/faeser-verbietet-rechtsextremes-compact-magazin-19858898.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/compact-magazin-juergen-elsaesser-rechtsextrem-lux.NTn7aRTDtj6nYmr9SRZt4

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/compact-magazin-razzia-bundesinnenministerium-verbietet-rechtsextremes-medium-a-6691b9f1-30ff-498f-85d0-3016b03e8506

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html

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Ich finde das Verbot sinnvoll, da... 52%
Ich finde das Verbot nicht zielführend, weil... 42%
Andere Meinung und zwar... 6%
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