Seit 2016 gilt in der EU eine neue Tabakrichtlinie, die den Verkauf von Zigaretten "mit Geschmack" verbietet (z.B. Menthol). In der Schweiz werden sie nach wie vor angeboten. In der Richtlinie habe ich folgenden Hinweis gefunden:
Die Mitgliedstaaten können den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz verbieten, wenn Verbraucher – darunter auch ganz junge – ansonsten Zugang zu Erzeugnissen bekämen, die der Richtlinie nicht entsprechen. Sollte sich ein EU-Land für diese Option entscheiden, dürfen die Verkaufsstellen ihre Produkte nicht an Verbraucher in dem betreffenden Land liefern.
Das heißt, es ist auch untersagt es im Fernabsatz zu kaufen (sprich: online) und sich liefern zu lassen. Wie wäre das aber nun, wenn man im Grenzgebiet wohnt, in der Schweiz das Produkt kauft und nach Hause mitnimmt? Natürlich unter Beachtung der gültigen Zoll-Regelungen zu den Mengen, die man importieren darf (max. 200 Stück).
Der Konsum selbst ist nicht verboten.