Dürfen Kommunen in Deutschland mit Steuerüberschüssen in Bitcoin investieren?
Dürfen Kommunen in Deutschland Überschüsse aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, Zuwendungen und anderen Einnahmen in Bitcoin investieren, diese halten und bei Bedarf veräußern?
Gibt es eine klare rechtliche Grundlage dafür?
Da Bitcoin in Deutschland als Handelsgut eingestuft wird, ist eine solche Investitiont rechtlich zulässig?
Ich bitte um eine genaue Antwort und keine Spekulationen. Vielen Dank