Dürfen Kommunen in Deutschland mit Steuerüberschüssen in Bitcoin investieren?

1 Antwort

Die Anlage in spekulative oder risikoreiche Vermögenswerte, wie etwa Aktien, Derivate oder Kryptowährungen wie Bitcoin, ist in der Regel nicht zulässig, da diese den Anforderungen an Sicherheit und Verfügbarkeit öffentlicher Mittel widersprechen. Bitcoin ist aufgrund seiner hohen Volatilität (Preisschwankungen von teilweise über 50 % innerhalb weniger Monate) und der fehlenden Regulierung durch staatliche Institutionen ein hochriskantes Anlageobjekt. Kommunen dürfen keine Haushaltsmittel in Anlagen investieren, bei denen ein Totalverlust möglich ist, da dies gegen den Grundsatz der Haushaltswirtschaftlichkeit verstößt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bitcoiner seit 2016