Dürfen Kommunen in Deutschland mit Steuerüberschüssen in Bitcoin investieren?
Dürfen Kommunen in Deutschland Überschüsse aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, Zuwendungen und anderen Einnahmen in Bitcoin investieren, diese halten und bei Bedarf veräußern?
Gibt es eine klare rechtliche Grundlage dafür?
Da Bitcoin in Deutschland als Handelsgut eingestuft wird, ist eine solche Investitiont rechtlich zulässig?
Ich bitte um eine genaue Antwort und keine Spekulationen. Vielen Dank
1 Antwort
Die Anlage in spekulative oder risikoreiche Vermögenswerte, wie etwa Aktien, Derivate oder Kryptowährungen wie Bitcoin, ist in der Regel nicht zulässig, da diese den Anforderungen an Sicherheit und Verfügbarkeit öffentlicher Mittel widersprechen. Bitcoin ist aufgrund seiner hohen Volatilität (Preisschwankungen von teilweise über 50 % innerhalb weniger Monate) und der fehlenden Regulierung durch staatliche Institutionen ein hochriskantes Anlageobjekt. Kommunen dürfen keine Haushaltsmittel in Anlagen investieren, bei denen ein Totalverlust möglich ist, da dies gegen den Grundsatz der Haushaltswirtschaftlichkeit verstößt.