Wir haben unser Trampolin direkt an die Zaungrenze gestellt, was beim Kauf vor drei Jahren kein Problem war, da das Grundstück an dieser Seite nicht bewohnt war. Nun ist es das, und die Nachbar, welche selbst ein Kind haben, fordern das wir das Trampolin verschieben, was für uns gar nicht möglich ist. Meine Frage ist nun, ob wir das Trampolin tatsächlich verschieben müssen bzw. ob es ein Gesetz o.ä. gibt.