Moin in die Runde,
ich habe vor einer Weile einen Zeitungsartikel gelesen, in dem ein behinderter Mann in Begleitung seines Assistenzhundes nicht im Taxi mitgenommen wurde. Der Taxifahrer war nach eigenen Angaben hoch allergisch auf Hunde und hat deshalb die Mitnahme verweigert. Der Mann möchte den Taxifahrer nun zur Rechenschaft ziehen, da er seiner Meinung nach per Gesetz (BGG §12e) hätte mitgenommen werden müssen. Allerdings sieht das Gesetz auch vor von dieser Pflicht abzusehen, wenn die Mitnahme des Assistenzhundes eine unbillige Belastung darstellt.
Ich persönlich bin der Meinung, dass der behinderte Mann hier absolut daneben liegt, denn der Taxifahrer kann den Hund ja schlicht nicht ins Auto lassen, wenn er dann keine Luft mehr bekommt. Er hätte einen Kollegen rufen müssen, der den behinderten Mann und seinen Hund stattdessen mitnimmt, aber er muss sich ja nicht selbst gefährden. Ob der Taxifahrer das getan hat, ist allerdings nicht beschrieben worden.
Wie seht ihr das? Wer hat Recht?