Behinderter will Taxifahrer verklagen, was denkt ihr?
Moin in die Runde,
ich habe vor einer Weile einen Zeitungsartikel gelesen, in dem ein behinderter Mann in Begleitung seines Assistenzhundes nicht im Taxi mitgenommen wurde. Der Taxifahrer war nach eigenen Angaben hoch allergisch auf Hunde und hat deshalb die Mitnahme verweigert. Der Mann möchte den Taxifahrer nun zur Rechenschaft ziehen, da er seiner Meinung nach per Gesetz (BGG §12e) hätte mitgenommen werden müssen. Allerdings sieht das Gesetz auch vor von dieser Pflicht abzusehen, wenn die Mitnahme des Assistenzhundes eine unbillige Belastung darstellt.
Ich persönlich bin der Meinung, dass der behinderte Mann hier absolut daneben liegt, denn der Taxifahrer kann den Hund ja schlicht nicht ins Auto lassen, wenn er dann keine Luft mehr bekommt. Er hätte einen Kollegen rufen müssen, der den behinderten Mann und seinen Hund stattdessen mitnimmt, aber er muss sich ja nicht selbst gefährden. Ob der Taxifahrer das getan hat, ist allerdings nicht beschrieben worden.
Wie seht ihr das? Wer hat Recht?
22 Stimmen
7 Antworten
Der Taxifahrer hätte Ersatz rufen können und die Sache wäre erledigt :)
aber nur unter der Vorraussetzung das seine Allergie tatsächlich so stark ausgeprägt ist, das es eine akute Gefahr für seine Gesundheit darstellen würde.
Ersatz anfordern hätte er aber gekonnt
Der Taxifahrer hätte sagen können: "Ich kanns nicht weil ich allergisch bin, aber ich rufe ihnen einen Kollegen" - ENDE
sehe kein Problem, warum soll da der Taxifahrer seine Gesundheit aufs Spiel setzen
er hätte schlicht einen Kollegen rufen können, der die Fahrt übernommen hätte können,
die Anzeige geht ins Leere
Normalerweise ist er verpflichtet ihn mitzunehmen. Auch nur wenn es nur eine ganz kleine Strecke ist. Also um den Block. Allerdings hat er eine Allergie. Man kann ja von ihm nicht erwarten, dass er einen einen allergischeln Anfall bekommt der unter Umständen sehr gefährlich sein kann. Er ist allerdings verpflichtet für Ersatz zu sorgen.