Dürfen Behindertenhunde bzw. Blindenhunde in Supermärkte?

15 Antworten

Hi :-)

keine Bange, da ist die Dame im Unrecht. Du setzt ja das Hausrecht um und der Eigentümer sagt halt zu Hunden nein. Wenn sie ein kranken\ behinderten Hund hat liegt es an ihr für seine Verpflegung einschliesslich Aufsicht zu sorgen. Hatte die Dame den Hund evtl in einen Korb oder Tasche dabei? Da gibt es nämlich schon Trickdiebe, die dadrin Ladenware verschwinden lassen, selbst schon erlebt, das würde auch das dreiste Verhalten erklären;)

bei einen anerkannten Blindenführhund ist das anders, er ist ein Hilfsmittel und gleichgestellt mit Rollatoren oder den Führstock. Wobei ich sagen muss das genau diese Leute kein Aufriss machen und auch mal im Kauf nehmen den Hund kurz draussen zu lassen. ;-)

 

Du schreibst da wohl von einem "Behindertenhund" und nicht von einem Hund, der behindert ist.

Ein Behindertenhund darf sehr wohl auch überall da hin, wo ein anderer Hund nicht rein darf: Lebensmittelläden, andere Geschäfte, Speiselokale usw. Sie sind Schutzhunde. Ein Beispiel wäre: Herrchen/Frauchen ist Diabetiker. Diese Hunde sind ausgebildet zu bemerken, wenn es dem Menschen lebensbedrohlich schlecht geht und schlagen sofort an (rufen damit um Hilfe für den Menschen).  Sie sind quasi die Lebensversicherung des Menschen.

Ich vermute, weiß es aber nicht, dass diese Kranken einen Ausweis bei sich tragen, auf dem vermerkt ist, dass der Hund überall mit rein darf. Erkundige dich bei deinem Chef. Wenn das so ist, dann lass dir diesen Ausweis nächstens zeigen, und dann lass den Hund in den Laden.

Ist in der Tat eine heikle Kiste, die Dir Dein Arbeitgeber bzw. Kunde beantworten kann. Halt derjenige, der das Hausrecht ausübt.

Meines Wissens erlaubt so ziemlich jeder Einzelhändler das Führen von Blindenhunden, da der Blinde auf das Tier angewiesen ist. Das gil auch, wenn der Blinde von einem Mitarbeiter durch den Laden geführt wird ( habe ich selber in meiner Lehrzeit gemacht, aber das ist schon über 25 Jahre her ).

Also schnapp Dir am besten Deinen Chef oder den Bezirksleiter des Marktes, damit die Frage für das Objekt wo Du arbeitest geklärt ist.

Außerdem ist das Internet voll mit Texten wie diesem, die Dir etwas Sicherheit geben können:

https://www.dbsv.org/rechtsfragen-zum-blindenfuehrhund.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren in der Lebensmittelbranche unterwegs ...

Ich nehme mal ganz stark an, dass es hier um einen Behindertenhund oder auch Begleithund geht und nicht um einen "behinderten Hund". Und ja, sollte es sich um solch einen Begleithund gehandelt haben, solltest und wirst du hoffentlich Probleme mit deinem Chef bekommen, denn du hast absolut falsch gehandelt! Die Frau hat dann jedes Recht, sich über dich zu beschweren!

Lernt man sowas denn nicht in der Ausbildung zur Sicherheitskraft? Oder darf sich da inzwischen einfach jeder in den Laden stellen, auch wenn er keine Ahnung hat? Und wie andere hier schon gesagt haben, wenn du dir nicht sicher bist, was zu tun ist, dann frag um Gottes Willen deinen Chef oder jemand anderen, der etwas höher gestellt ist und handle nicht einfach so wie du eben denkst!

Begleithunde jeder Art dürfen überall dort hin, wo ihr Besitzer auch hingeht! Sogar auf öffentliche Toiletten, das kann man als Ladenbesitzer auch nicht einfach verbieten, da diese Hunde teilweise lebenswichtig für ihre Besitzer sind! Und ja, dafür gibt es Gesetze. Nicht jede Behinderung kann man sehen, so gibt es zum Beispiel Hunde, die ihr Besitzer vor epileptischen Anfällen oder einem viel zu niedrigen Blutdruck bei Diabetes warnen. Genauso gibt es auch ausgebildete Hunde für psychische Leiden, wie schwere Depression, posttraumatischen Belastungsstörung oder soziale Phobie, die die Betroffenen emotional in für sie schwierigen Situationen unterstützen und beruhigen.

Sollte es sich tatsächlich aber um einen behinderten Hund gehandelt haben (was ich stark bezweifle), wärst du im Recht gewesen. Ansonsten aber definitiv nicht.

Grüße, Eljeen

Es gibt keinen schlüssigen Grund, warum ein behinderter Hund ein Lebensmittelgeschäft betreten darf oder muss. Weder kauft der Hund etwas noch ist er für den Halter unentbehrlich. 

Ich sehe solchen Hund sogar als Gefahr für das Geschäft an. Wer weiss, wie sich die Behinderung äußert, evtl. ist er inkontinent und hinterlässt feuchte oder rutschige Spuren? 

Ein Verweis bzw. Untersagung des Betretens ist m.E. völlig gerechtfertigt. Es ist auch nicht einsehbar, warum der Hund nicht vor dem Geschäft warten kann.

Anders sähe es natürlich aus, wenn es sich bei dem Hund um einen echten Behindertenhund (z.B. Blindenhund) handeln würde. Diese Hunde sind derart gut ausgebildet, dass eine Zurückweisung wirklich nicht zu rechtfertigen wäre, der Behinderte hätte sogar einen Rechtsanspruch den Hund mitzunehmen.