Ich habe mal einen Vortrag gehört, bei dem gesagt wurde, wenn ein Notfall vorliegt, darf eine Muslima sich von einem männlichen Sanitäter oder Arzt ansehen lassen ( zum Beispiel die Brust bei begründetem Verdacht auf einen Herzinfarkt ) und auch anfassen lassen ( natürlich nur, wenn dieser Handgriff medizinisch notwendig ist ).
Ich möchte bitte den dazugehörigen Hadith oder Sure…… Vers genannt bekommen, in dem steht, was ich beschrieben habe.
Danke