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Wie kann das sein, dass ich meine Mutter finanzieren müsste?

meine Mutter ist chronisch krank und kann deswegen nicht arbeiten gehen.

Sie bekommt Sozialhilfe und Kindergeld.Von der Sozialhilfe wird fast die Hälfte abgezogen für wasserkosten, weil die angeblich zu hoch sind.

Ich habe früher Bürgergeld bekommen von Jobcenter 633€.Da ich jetzt aber eine Ausbildung angefangen habe, haben die mir das ganze Geld gestrichen also bekomme garkein Bürgergeld mehr.

Wie soll meine Mutter da jetzt leben, weil wenn wir dort anrufen sagen die, ich soll sie finanzieren.

Wie soll ich bitte mich selber und meine Mutter finanzieren?Das ist zu viel.Ich habe nur Ausbildungsgeld und muss jeden Monat auch mehrere Rechnungen zahlen z.b. für Betriebliche Rentenversicherung.

Auch muss ich meine zahnspange bezahlen das sind 1300€ in nur 3 Raten jeweils 500,500 und 300€

dann kommt noch meine Fahrkarte mit 50€ und mehrere Dinge.Ich finanziere ja mich schon selber also zahle dann für mein Shampoo und essen und so.Aber ich kann mit dem bisschen Geld nicht noch meine ganze Mutter finanzieren, das reicht nicht.

Was kann man da tun?

Ich bin nicht gesetzlich verpflichtet dazu und kann das auch nicht garnicht weil ich meine Rechnungen und Ausgaben für mich ausgeben muss

wie kann man erwarten, dass eine 18 jährige die gerade erst Ausbildung begonnen hat sich selbst und ihre Mutter dazu noch finanziert ? Mit dem bisschen Ausbildungsgeld ?

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Unfaire Behandlung von Schülern im Jobcenter?

hallo zusammen,

Ich bin 19 Jahre alt, meine Mutter bezieht Bürgergeld und ich damit ja auch.

Ich habe im Juli 2025 mein Abitur an einem beruflichen Gymnasium in Hessen gemacht (also kein Abendgymnasium oder Kolleg, sondern ein ganz regulärer Schulbesuch mit Abiturabschluss – z. B. Berufliches Gymnasium mit Schwerpunkt Wirtschaft). Aktuell warte ich auf eine Zulassung zum Studium und beziehe bis dahin Bürgergeld.

Nun habe ich einen Minijob angenommen und möchte wissen:

Steht mir der Freibetrag von 520 € nach § 11b Abs. 2b SGB II zu?

Im Gesetz steht, dass er für Schüler „allgemeinbildender Schulen“ gilt – aber berufliche Gymnasien führen doch ebenfalls zum Abitur. Es handelt sich also nur um eine andere Schulform mit gleichem Bildungsziel.

Das Jobcenter meint, der Freibetrag gelte nur für Schüler allgemeinbildender Schulen – nicht für berufliche Gymnasien. Ich empfinde das als ungleichbehandelt, da beide Schularten zur Hochschulreife führen.

Gibt es Urteile, Erfahrungen oder Argumentationsansätze, mit denen ich meinen Anspruch doch noch durchsetzen kann – z. B. durch Widerspruch oder Klage?

Und wie stark kann ich mich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) berufen?

Ich bin am überlegen einen Widerspruch gegen das Jobcenter einzureichen oder im schlimmsten Fall vor das Sozialgericht zu gehen und zu klagen aber habe Angst vor den Kosten weil wie gesagt bin arm, wie gut schätzt ihr auch meine Chance dabei was zu erreichen?

Ergänzung nach 5 Minuten

Was ich klarstellen möchte ist: ich hab den Freibetrag als Schülerin die ganze Zeit bekommen, aber jetzt steht im oben genannten Gesetz, dass Schüler von allgemeinbildenden Schulen für drei Monate nach Schulschluss noch den Freibetrag von 556€ haben aber von berufsbildenden Schulen eben nicht. Ich hätte dies ja verstanden wenn ich eine Ausbildung gemacht hätte, aber da ich Schülerin bin, welche ihr Abitur gemacht hat genauso wie bei einer allgemeinen Schule also beide zur Hochschulreife führen, finde ich die Differenzierung schwierig, da beide keine Berufsausbildung haben und sich bsp. Auf ein Studium bewerben.

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