Türrahmen beschädigt bei Versuch des Zugangs im Hotelzimmer. Wer haftet, wenn nur Schritte des Vermieters befolgt wurden?
Guten Tag,
ich bin eine Reise für einen Tag nach Belgien angetreten und das "Hotel" nun ja ist sehr dürftig. Beim Codefach war zu Beginn kein Schlüssel und der Zugang konnte nur durch mehrfachen Kontakt zu dem Besitzer, der persönlich nach gut einer halben Stunde vorbei kam über booking.com hergestellt werden. Gemietet wurde ein Zimmer für das ein separater Schlüssel ausgehändigt wurde. Der Zugang zu der Wohnung in der jeweils zwei Gäste hausen konnten, sollte laut Vermieter immer geöffnet sein und mit etwas Kraft zu öffnen sein. Das Problem ergibt sich wie folgt, ich habe die Schritte wie folgt getätigt und stand auf einmal vor einer verschlossenen Wohnungstür. Beim Versuch sie zu öffnen, gab die Tür nach und der Rahmen der nur notdürftig mit zwei Schrauben geflickt worden ist gab nach. Wer muss jetzt aufkommen für den Schaden? Ein Schlüssel für die Wohnungstür wurde mir nicht ausgehändigt und ich habe entsprechend den losen Rahmen als Beweis fotografiert. Das Loch in der Tür war bereits im Vorfeld vorhanden und ist wie zu sehen auf der Innenseite der Tür. Danke vorweg für jede hilfreiche Antwort.
