Gemäß §232a StGB (Zwangsprostitution) ist es strafbar, wenn jemand eine Person unter 21 dazu veranlasst, die Prostitution aufzunehmen. Es bedarf im Gegensatz zu Personen über 21 keiner weiteren Voraussetzungen wie z.B. eine wirtschaftliche Zwangslage. Es genügt bereits, wenn z.B. eine 18-Jährige ihrer 20-jährigen guten Freundin nahelegt, dass sie sich ja für ihr Studium etwas dazuverdienen könnte, sie kenne da eine gute Seite im Netz dafür. Es bedarf also keiner Überredung, es genügt ein allgemeiner Hinweis, solange mindestens bedingter Vorsatz vorliegt. Das Strafmaß ist sechs Monate bis zu zehn Jahre, in minder schweren Fällen drei Monate bis zu fünf Jahre.
Gleichzeitig ist es aber erlaubt, wenn eine Person 18-20 von sich aus auf die Idee kommt, der Prostitution nachzugehen. Auch ein Freier darf sie in dem Fall besuchen, weil die Altersgrenze an sich 18 beträgt, nur zur Prostitution insgesamt raten darf man niemandem unter 21.
Was haltet ihr von der Regelung? Sinnvoll oder unlogisch?