Muss ich den Notar bezahlen, wenn er nach GmbH Gründung etwas ändern muss, was er hätte erkennen müssen?
Ich habe eine Holding GmbH gegründet und in einer Mustersatzung eine Musterklausel als Geschäftszweck eingefügt. Der Notar hat das so durchgewunken und nicht darüber aufgeklärt, dass es da Probleme geben könnte.
Nun musste der Geschäftszweck zur Eintragung nochmal geändert werden, weil eben das nicht gepasst hat („ausschließlich eigenes Vermögen wird verwaltet“ hat gefehlt). Für diese Änderung stellt mir nun der Notar nochmal 320€ in Rechnung. Das finde ich etwas teuer. Wäre das nicht seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass so etwas nicht passiert? Kann ich die Zahlung verweigern?