Vorfahrtfrage Einbahnstraße?
Also ich habe mal eine Interessante Frage, folgende Situation: Wir haben bei uns im Ort eine Vorfahrtstraße, von der eine Einbahnstraße abgeht, dadurch dass es sich um eine Einbahnstraße handelt wurde das Vorfahrtsschild nicht an dieser Kreuzung angebracht. Im Laufe der Jahre, durch die Förderung des Radverkehrs wurde die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben, also ist beidseitig befahrbar. Wenn ein Radfahrer nun entgegen der Einbahnstraße richtung Vorfahrtstraße fährt, müssen die Autofahrer an dieser Stelle nun Rechts-vor-Links beachten, obwohl diese sich in der Theorie auf der Vorfahrtstraße befinden? Oder erlischt beim entgegengesetzen einfahrens in eine Einbahnstraße durch den Fahrradfahrer jeder Vorfahrtsanspruch?
Das wurde mir in der Fahrschule nie so richtig erklärt bzw. bin ich der einzige der mir mal darüber gedanken gemacht hat?