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Warum behaupten Muslime das tragen von Kopftüchern sei für Frauen durch das Grundgesetz (Religionsfreiheit) gedeckt?

Der artikel 14 lautet:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 4 

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Das Bundesverfassungsgericht definiert das wie folgt:

Jeder Mensch ab 14 Jahren hat die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und muss, wenn notwendig, in dieser Wahl von den Behörden geschützt werden. Er darf seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft frei wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören.

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Mehr aber auch nicht.

Das ist keine Benachteiligung des Islams. Auch die katholische Kirche muss bei ihren seit Jahrhunderten üblichen Prozessionen Einschränkungen hinnehmen:

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Dabei ist dem Kirchenrecht durchaus bewusst, dass hierbei Kollisionen mit weltlichem Recht nicht ausgeschlossen sind. So sollen die Prozessionen „nach dem geltenden Recht stattfinden“ (Rituale Romanum) oder, sofern dies nicht möglich ist, gemäß den heutigen Umständen zum Beispiel an Wallfahrtsorten, auf Grundstücken, die der Kirche gehören, oder, mit Zustimmung der zivilen Autorität, in öffentlichen Gärten durchgeführt werden

https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/fronleichnam-katholiken-feiertag-prozession-klage-recht

Das Recht auf freie Religionsausübung bedeutet nun einmal nicht, dass man sich im öffentlichem Raum verhalten darf wie man gern möchte. Eigene Rechte könnten durch Rechte anderer eingeschränkt werden, auch das Recht auf freie Religionsausübung.

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Islam, Kopftuch, Koran, Muslime

Ist das auch ein Grund für das schlechte Ansehen des Islams in Deutschland?

Ist das noch normal? Schüler wollten Scharia-Regeln an Neusser Schule durchsetzen

Vier muslimische Schüler sollen die Einführung strenger, islamischer Regeln an der Schule gefordert haben - unter anderem die Geschlechtertrennung im Unterricht. Die Polizei ermittelt. Auch NRW-Innenminister Reul äußerte sich zu dem Vorfall.

Frauen sollen sich bedecken. Muslime sollen die Schule früher für das Freitagsgebet verlassen dürfen. Die Geschlechtertrennung soll im Schwimmunterricht auch für die Lehrkräfte gelten. Diese Forderungen sollen vier muslimische Schüler an der Gesamtschule Nordstadt in Neuss gestellt haben. Dabei sollen sie auch Druck auf Mitschüler ausgeübt haben, die in ihren Augen "schlechte Muslime" seien. Im Unterricht sollen die vier ausdrücklich geäußert haben, dass sie die Demokratie ablehnen. Und Frauen sollten sich bedecken, so wie es die Scharia vorschreibt.

Keine Straftaten

All das steht in einem Bericht der Polizei, den der WDR einsehen konnte und über den die Rheinische Post zuerst berichtet hat. Demnach gab es im vergangenen Jahr mehrere Vorfälle, im März und im Dezember. Die Schule hat sich danach an die Polizei gewandt, die aber zumindest bei den Vorfällen im März keine strafrechtliche Relevanz feststellen konnte. Was im Dezember passiert ist, dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft noch. Es steht der Verdacht der Bedrohung und Nötigung im Raum.

https://www1.wdr.de/nachrichten/scharia-neuss-gesamtschule-100.html

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Islam, Allah, Koran, Mohammed, Muslime

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