Friedrich Merz bezeichnet einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg als „Drecksarbeit, die wir brauchen und unterstützen“. Wie kann ein Kanzler so unverhohlen Krieg und Gewalt befürworten und damit das Völkerrecht mit Füßen treten? Als Mitglied der Bundesregierung ist er an das Grundgesetz gebunden, insbesondere an Artikel 20 Absatz 3, der die Bindung aller Staatsgewalt an Gesetz und Recht vorschreibt. Ebenso gilt Artikel 25, der das Völkerrecht als Teil des nationalen Rechts festschreibt. Mit seiner Aussage stellt Merz diese fundamentalen Prinzipien in Frage.
Der kürzliche Angriff Israels auf den Iran ist klar völkerrechtswidrig. Nach Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta ist jeder Angriff auf die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates verboten. Selbstverteidigung nach Artikel 51 setzt einen unmittelbar bevorstehenden oder laufenden bewaffneten Angriff voraus. Israel führt seit anderthalb Jahren einen Vernichtungskrieg gegen Gaza, doch ein Angriff auf den Iran ist keine legitime Selbstverteidigung, sondern eine aggressive Eskalation, die den Frieden massiv gefährdet.
Friedrich Merz ignoriert mit seiner Aussage diese klaren völkerrechtlichen Regeln und zeigt damit, dass ihm Rechtsstaatlichkeit offenbar egal ist, solange es um geopolitische Interessen geht. Das ist nicht nur verantwortungslos, sondern gefährlich für Deutschland und den Weltfrieden. Ein Kanzler muss für Recht und Ordnung eintreten, nicht für verdeckte Kriegsführung und illegale Gewaltakte. Wer solche „Drecksarbeit“ fordert und unterstützt, verrät das Volk und den Rechtsstaat.