Ausbildungsbetrieb wechseln und 1. Lehrjahr anerkennen möglich?

Guten Morgen!

Ich möchte meinen Ausbildungsbetrieb wechseln und weiß, dass das recht kompliziert ist. Wie kann ich es erreichen?

Ich frage euch, da mein zuständiger Ansprechpartner der IHK erst ab nächster Woche wieder da ist und ich mich schonmal auf das Gespräch vorbereiten möchte.

Hier ein paar relevante Informationen:

  • meine Ausbildung: Industriekauffrau (1. Ausbildung)
  • Lehrjahr: zweite Hälfte des 1. Lehrjahrs
  • mein Alter: 20
  • Grund meines angestrebten Wechsels: Lehrinhalte werden in der Praxis nicht vermittelt; zu durchlaufende Abteilungen existieren nicht; keine qualifizierten Ausbilder; unsichere Zukunft des Unternehmens selbst
  • Mein Betrieb: war letztes Jahr insolvent, wurde dann aufgekauft (September 2023); 20 Leute; 2 Geschäftsführer (die eine (meine Ausbilderin) geht - jetzt stehe ich ohne Ausbilderin da, weil wir keinen weiteren Ausbilder haben, ist aber in Arbeit)
  • mein Gefühl/meine Angst: keine Zulassung zur Prüfung wenn IHK meine schmächtigen praktische Erfahrungen im Berichtsheft sieht; wenn ich Ausbildung bestanden und abgeschlossen habe mir die nötigen Kompetenzen fehlen die man danach haben müsste; dass das Unternehmen bis dahin gar nicht besteht, weil unser Investor uns verrecken lässt

Meine Fragen wären:

  • gelten diese Gründe als ausreichende Gründe für einen Ausbildungsbetrieb-Wechsel?
  • werden meine vorigen Leistungen anerkannt? (also Noten, Lehrjahr, etc.)

Falls ihr genauere Infos benötigt, kann ich die noch ergänzen. Danke schonmal für eure Antworten!

Schönen Tag euch :)

Ausbildungsbetrieb wechseln möglich: Ja 100%
Ausbildungsbetrieb wechseln möglich: Nein 0%
Ausbildungsb. Wechsel möglich + Anerkennung 1. Lehrjahr: Ja 0%
Ausbildungsb. Wechsel möglich + Anerkennung 1. Lehrjahr: Nein 0%
Kündigung, Bewerbung, Ausbildung, Arbeitgeber, Ausbilder, Ausbildungsplatz, Ausbildungsvertrag, Azubi, Berufsschule, IHK, Probezeit
Pflegefachfrau-/mann - Ausbildung verkürzen nach Pflegeberufsgesetz?

Hallo zusammen,

ich bin am Anfang des 2. Ausbildungsjahres zur Pflegefachfrau und möchte meine Ausbildung um 12 Monate verkürzen.

Laut §8 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist eine Ausbildungsverkürzung möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Empfehlungen beschließen.

Da ich bereits mein Abitur (anerkannte Hochschulreife) abgeschlossen habe, erfüllt dies einen Verkürzungsgrund. Daher habe ich den Antrag auf Ausbildungsverkürzung bei meinem Ausbilder eingereicht. Leider erhielt ich die Antwort, dass eine Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachfrau nicht möglich sei, basierend auf §6 des Pflegeberufegesetzes (PflBG).

Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)

§ 6 Dauer und Struktur der Ausbildung
(1) Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung; der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.

Die beiden Gesetze scheinen im Widerspruch zueinander zu stehen: §8 Abs. 1 des BBiG ermöglicht eine Verkürzung, während §6 des PflBG dies ausschließt.

An wen kann ich mich wenden, um diese rechtliche Frage zu klären? Sollte ich einen spezialisierten Anwalt aufsuchen oder gibt es eine andere Stelle, die hierbei weiterhelfen kann?

Viele Grüße

Abitur, IHK, Ausbildungsverkürzung, Pflegefachfrau, Pflegefachkraft

Meistgelesene Fragen zum Thema IHK