Hallo,
ich tue mich etwas schwer damit, ein paar Dinge zum Kaufmann richtig zu verstehen. Ist es so, wie ich es folgend schreibe richtig oder habe ich einen Denkfehler?:
1) Ich weiß, dass der Kannkaufmann (Kleingewerbetreibende und Land- und Forstwirtschaft) sich freiwillig ins Handelsregister eintragen kann. Wenn er das tut, ist er ein Kaufmann nach HGB mit den damit verbundenen Pflichten. Istkaufmann würde er werden, wenn er irgendwann zusätzlich kaufmännisch eingerichtet ist (stimmt das auch für Land- und Forstwirtschaft oder bleiben diese immer Kannkaufleute?).
2) Was ich noch versuche zu verstehen: Wenn ein Kannkaufmann sich nicht eintragen lässt ins HGB ist er dann dementsprechend auch gleichzeitig ein Nichtkaufmann für den dann das BGB gilt?
3) Außerdem: Angenommen man ist eine Einzelperson mit dem Kleingewerbe "Lebensmittel Müller", also ein Kannkaufmann, der sich entscheidet sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Kommt automatisch mit Eintrag die Rechtsform mit in die Firma hinzu? Also "Lebensmittel Müller e.K." oder "Lebensmittel Müller OHG" bei einer Personengesellschaft?
4) Und als letzte Frage was wäre z.B. "Schweinemastbetrieb Müller KG" --> ein Kannkaufmann, da Landwirtschaft oder ein Istkaufmann aufgrund dem KG Zusatz?