Hallo. Ich stehe gerade vor einem kleinen Konflikt zwischen den beiden Wörtchen "deklaratorisch" und "konstitutiv". Unser Lehrer meinte, dass "eine Eintragung ins Handelsregister
- deklaratorisch (rechtserzeugend)
oder
- konstitutiv (rechtsbezeugend)"
sein kann. Auf Wikipedia aber steht:
Eintragungen können sein...
- ...rechtserzeugend (konstitutiv, rechtsbegründend) (...)
- ...rechtsbezeugend (deklaratorisch, rechtserklärend) (...)
Kann mir jemand sagen, wem ich jetzt glauben soll? Eine wirklich eindeutige Antwort konnte mir bisher nichteinmal Freund Google liefern...