Kann man den Namen der Firma umbenennen, obwohl schon im Handelsregister eingetragen ist?
Kann z.B Olaf Schulz, der unter dem Namen "Stuhl Schulz e.K." einen Firma betreibt, sein Unternehmen umbenennen und unter der Firma "Stuhlfabrik Schulz e.K." ins Handelsregister eingetragen werden ?
2 Antworten
Sofern das Markenrechtlich vereinbar ist und der Name nicht schon vergebn ist klar. Das geht.
Was hat die Firmenwahrheit damit zu tun?
Diese besagt nur, dass du keine falschen Angaben über Art und Umfang der Firma machen darfst. Als Einzelunternehmung darfst du dich daher nicht Großhandel nennen.
Schon klar! Ich habe vergessen, dass es sich um einen 29m2 großen Betrieb handelt. Da verstößt der Begriff "Stuhlfabrik" doch gegen die Wahrheit.
Unter Fabrik stelle ich mir große Hallen vor.
Da hast du recht. Sollte das auch der Grund sein, sich umzubenennen (einfach um nach außen hin größer zu wirken) wäre das auch mMn. nicht rechtens.
Für mich ist eine Fabrik einfach ein Gebäude, in welchem Produkte im großen Umfang hergestellt werden. Nur... Ab wann fängt dieser große Umfang an?
Das ist eine gute Frage. Eine Fabrik ist meist über 10.000m2 groß. Größer geht natürlich immer.
Die Firma kann jederzeit geändert werden, das ist kein Problem. Solange sie nicht unzulässig ist.
Wenn man aus Prestigegründen seinen Namen ändern, entspricht dass dann noch der Firmenwahrheit ?