Was passiert wenn sich eine eintragungspflichtige Firma nicht ins Handelsregister eintragen lässt?

3 Antworten

Der Inhaber/Einzelunternehmer wird schlichtweg keine Lust auf die "Transparenz" haben, die die Eintragung in´s Handelsregister mit sich bringt und/oder dass ab der Eintragung nicht mehr das BGB sondern das HGB für ihn gilt.

Ein Zuwiderhandeln wird mit Zwangsgeldern von bis zu 5.000 Euro belegt. Und selbst die Zahlung des Zwangsgeldes befreit Sie natürlich nicht von der Verpflichtung, sich anschließend in das Handelsregister eintragen zu lassen. Nehmen Sie diese Verpflichtung von daher unbedingt ernst und kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass Ihr Unternehmen durch einen Notar ordnungsgemäß in das Handelsregister eingetragen wird.

Quelle: https://www.internethandel.de/selbststaendig/Aemter-und-Behoerden-Existenzgruendung/Handelsregister-Eintragung-freiwillig-oder-verpflichtend.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommt drauf an, wo der gemeldet ist, wenn der ne "Firma" im Osten hat, dann glaub egal