Wirtschaft/ Können zwei Unternehmen mit selben Namen in einer Stadt/Bezirk existieren- wie müssen sie sich unterscheiden?

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Für alle eingetragenen Kaufleute und Firmen gilt laut § 30 HGB: Kein zweites Unternehmen oder deren Zweigniederlassung darf sich mit dem gleichen Namen im Handelsregister des Registergerichts eintragen. Die Firmennamen müssen sich deutlich unterscheiden.