Ist es in Deutschland möglich, dass man von einer GmbH der Chef ist, aber nicht der Geschäftsführer?
Also, dass man beispielsweise in dem Unternehmen ein Büro hat und dem Geschäftsführer Anweisungen gibt.
Das Unternehmen läuft aber auch ohne einen.
Man ist quasi nur Gesellschafter.
Aber als Aktionär ist man auch Gesellschafter hat trotzdem kein Büro in den Unternehmen.
Wie kann man in einem Unternehmen, als Alleininhaber arbeiten, aber beispielsweise wegen Vorstrafen oder ähnlichem darf man kein Geschäftsführer werden. Ich habe gelesen, dass ein Geschäftsführer nicht wegen Vermögensdelikten vorbestraft sein darf.
Nun ist der Gründer der Gmbh, der gleichzeitig Alleingesellschafter ist, wegen Vermögensdelikten vorbestraft.
Welche Lösung gibt es?