Pfändung Freibetrag, Gdb Anpassung?
Die Frage bezieht sich auf einen laufendenfen GDB Verschlechterungsantrag.
Zum einem erhöht sich ja der Pfändungsfreibetrag
Gleichzeitig kann das ganze auch rückwirkend zum Antragsdatum steuerlich als Freibetrag bei der Lohnsteuer geltend gemacht werden.
Überschreitet am Ende diese steuerliche Gutschrift am Ende den anerkannten P Freibetrag, kann dies trotzdem gepfändet werden?
Hoffe konnte Sachverhalt noch verständlich schildern und danke im Vorraus für eure Antworten