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Gartenzugang für Nachbarn durch eigenen Garten rechtens?

Ich wohne, wie meine Nachbarn auch, zur Miete in einem zweigeschossigen Haus. Die unteren Wohnungen haben eine Terrasse, die oberen einen Balkon. Jetzt wird damit begonnen, die Rückseite (dort wo die Balkone und Terrassen sind), das Grundstück einzuzäunen. Später soll jeder einen eigenen Nutzungsvertrag bekommen mit eigenem Wasseranschluss und zur freien Verfügung. Die oberen Stockwerke bekommen rückwärtig bzw. vorm Haus jeweils auch ein Stück Garten. Das Problem , welches sich herauskristallisiert ist nun, dass die zusätzlichen zwei Gärten , welche nicht über die Terrasse erreichbar und für die oberen Wohnungen sind nur erreicht werden können, wenn die entsprechenden Mieter direkt neben meiner Terrasse und über meinen Garten laufen. Ich wohne am Ende des Hauses und die Grundstücksgrenze läuft wie ein Dreieck mit der Spitze zu mir, so das zwischen Zaun und Terrasse nur noch knapp zwei Meter verbleiben, auf denen sandige anderen Gärten erreicht werden können. Die einzelnen Parzellen werden nur optisch getrennt. Allerdings empfinde ich es als Zumutung, das nun Hans und Franz zu jeder zeit quasi über meine Terrasse und somit auch fast durchs Wohnzimmer laufen. Ferner kann ich den Garten nicht so nutzen, wie es mir vorschwebt und ich kann auch keinen Stakettenzaun aufstellen, damit mein Hund nicht stiften geht. Welche Möglichkeiten gibt es , hier für wenige Euro vom Vermieter ein separates Tor für die beiden Gärten zu fordern?

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