Hallo,
Ich habe in meinem Job einen Fortbildungsvertrag unterschrieben, der mich verpflichtet, bei Kündigung die Kursgebühr an meinen AG zurückzuzahlen. Da ich nun gekündigt habe, kamen sie deshalb schon auf mich zu.
Ich finde es unmöglich - klar der Vertrag besteht. Aber ich konnte die Prüfung nie antreten, da mein Arbeitspensum extrem hoch ist und ich NIE entlastet wurde. Wie hätte ich lernen sollen? Der Kurs ist seit 1 Jahr fertig, aber die Prüfungen stehen noch aus. Schon allein das benachteiligt mich ja, weil der Kurs schon ewig her ist. Und nun soll ich, obwohl es nicht mein Verschulden ist, alles zurückzahlen...
Ich nehme mir sogar nach meiner Kündigung einen Monat unbezahlt auf eigene Kosten frei - bin also einen Monat arbeitslos, damit ich endlich lernen und die Prüfungen ablegen kann. Und dann werde ich nun nochmal benachteiligt?
Kennst sich hier wer mit Arbeitsrecht aus und kann da passende Urteile oder Paragraphen nennen, die das entkräften? Ich habe mir bereits die BAG-Urteile 9-AZR-260-21 + 9-AZR-187-22 + 9-AZR-383-18 rangezogen.
Hat jemand schon mal deswegen geklagt? Oder wurde auf Rückzahlung verklagt und hat gewonnen?
Ganz lieben Dank vorab ☀️