Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage. Ich bin vollzeitbeschäftigter Sozialarbeiter (Angestelltenverhältnis) und würde gerne nebenberuflich eine freiberufliche Tätigkeit in der Erwachsenbildung (ggbfs. auch Jugendbildung) anbieten.
Ich würde in diesem Fall über die Kategorie „unterrichtende Tätigkeit“ eine freiberufliche Tätigkeit anmelden.
Nun meine Frage: Ich lese ständig, dass ich bei einer „Lehrtätigkeit“ ab 520€ monatlich (oder 6240€ jährlich) Rentenversicherungsbeiträge zahlen müsste. Die genannten Beträge bei der Deutschen RV fangen bei etwa 600 monatlich an. Daher bin ich irritiert. Ich zahle ja als Angestellter meine RV-Beiträge.
Oder wie ist das dann in meinem Fall gemeint, wenn es heißt, dass bei 520+ RV-Beiträge fällig werden. Was wäre, wenn ich auf 8000€ in einem Jahr komme. Wie viel davon müsste ich dann als RV entrichten?
Meldungen | Selbständige Lehrer: Wann Beitragspflicht in der Rentenversicherung besteht | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Hat jemand Erfahrung oder weiß darüber Bescheid?
Herzlichen Dank!