Küchendunst - Fehlalarm, wer haftet?
Hallo,
in unserem Wohnheim gab es in meinem Zimmer Fehlalarm, automatisch wurde die Feuerwehr gerufen. Ich habe nun vom Wohnheim eine Rechnung von der Feuerwehr erhalten. Laut Feuerwehr war die Ursache der Küchendunst. Im Vertrag steht drin, dass ich dann hafte, wenn ich geraucht habe oder mit offenem Feuer hantiert habe, ich habe aber nur gekocht, davon gibt es auch ein Video.
Es gibt im Zimmer keine eigene Küche, aber eine Herdplatte, ich darf hier kochen. Brandschutz und Vermieter sind sich einig, dass ich zahlen muss, weil ich der Auslöser bin und weil der Melder ja funktioniert und somit ein Defekt ausgeschlossen sei. Meiner Meinung nach hafte ich so wie es im Vertrag steht. Kann jemand was dazu sagen? Dankeschön.