soweit ich weiß, muss einem Nebenjob - vom Arbeitgeber die Erlaubnis erteilt werden.
Wie ist es wenn eine frau / Mann , auf einer der vielen online camsex / c2c seiten - bei ihrem Hobby - sich zeigefreudig zu geben beim Masturbieren - auch noch ein paar Token oder € zusätzlich einnimmt, ich meine nicht die paar Glücklichen - die dann doppelt soviel damit verdienen wie ihr Chef - sondern halt paar hundert € im Monat - je nach online zeit -
Das kann ja fast nur in einer absage enden - darf man dann auch lügen, oder nur grobe Andeutungen machen?
und wenn man es einfach so betreibt - ohne anfrage - kann dann aus der notwendigen Versteuerung von Gewinnen - eine Art Rückinformation bis zum Arbeitgeber gelangen, die ihn aufmerksam werden lassen könnte.
Oder komprimiert: Kann diese Freizeitbeschäftigung, Grund zur Kündigung sein? wenn es "rauskommt"?