Öffentliches masturbieren sollte normal sein?

13 Antworten

Ich persönlich (und ich weiß die meisten auch) würde mich unglaublich unwohl fühlen wenn ich sowas sehen würde. Wenn man sich selbst befriedigt dann ist es meistens so dass man andere Menschen als ein Objekt seiner Lust sieht, egal ob in Gedanken oder eben die Menschen die du gerade siehst. Und das würde mich ziemlich Skeptisch machen bei so einem Vorschlag. Dazu kommt dass Kinder das immer sehen werden, es läuft ja jede Minute ein Kind an einem vorbei wenn man in der Stadt ist. Vielleicht bleibt es lieber bei uns Zuhause ^^


Maxy2114 
Beitragsersteller
 15.03.2025, 08:25

Vor Kindern würde ich es niemals machen. Aber wäre es nicht auch ein Kompliment wenn man masturbiert und dabei eine bstimmte Person anschaut oder an eine bestimmte Person denkt ?

cut3c0reD0ll  15.03.2025, 08:26
@Maxy2114

Finde ich nicht, ich möchte nicht als Objekt für jemanden der masturbiert angesehen werden. Ich sage Objekt, weil du die Menschen auf die du masturbierst nicht kennst und sie deshalb nicht lieben kannst. Also siehst du sie als Objekt um dich zu befriedigen und es zieht die meisten Frauen runter. Zumindest die, die ein normales Selbstwertgefühl haben

Topfpflanze2356  19.06.2025, 00:09
@Maxy2114

Nicht wirklich und außerdem nur weil du nicht vor Kinder masturbieren würdest heißt es nicht das andere das nicht machen würden viele würden vermutlich ihr Vorlieben für Kinder so ausleben außerdem finde ich gehört sowas nicht in die Öffentlichkeit weil es nicht jeder sehen will

Nein finde ich nicht. Ich würde mich sehr unwohl damit fühlen und es ist einfach nichts was in die Öffentlichkeit gehört. Du weißt nicht was Menschen erlebt haben und drängst dich ihnen damit auf, so dass sie keine Möglichkeit haben es nicht zu sehen, das kann für viele Leute triggernd sein und für den Rest ist es einfach nur unangenehm. Und wie willst du es bitte anstellen das Kinder das nicht sehen?


Saftiger786  08.07.2025, 06:42

Dahin wo keine Kinder sich aufhalten

(StGB) § 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Nur, weil es jeder macht, muss es nicht auch öffentlich stattfinden... die meisten Situationen würde ich mir davon nur peinlich oder völlig daneben vorstellen... es macht ja auch jeder Sex, aber deshalb auch nicht vor allen... oder urinieren... es gibt Dinge, die sollten einfach auch im privaten Bereich bleiben.

Ich denke das masturbieren eine private Angelegenheit ist und auch bleiben sollte , klar wenn dir danach ist mach es in der Öffentlichkeit oder sonst wo . Was mich betrifft würde es mich nicht stören aber ich würde es auch nicht mit Beifall belohnen und solange du keine anderen damit "belästigst"ist es deine Sache , doch hinterher nicht jammern wenn die Hüter des Gesetzes deine Handlungen ein Ende setzen , denn das Gesetz hat da gewisse Einwände gegen gewisse Handlungen

Woher ich das weiß:Recherche