Öffentliches masturbieren sollte normal sein?
Hey findet ihr dass öffentliches masturbieren normal sein sollte ?
Ich meine natürlich nicht vor Kindern dass ist mir klar.
Aber ich finde jeder macht es ja und kaum wird darüber gesprochen. Deswegen würde ich persönlich es völlig normal finden wenn man im park oder so auf ner Bank masturbiert. Es ist doch ein natürliches Verlangen.
wie steht ihr dazu ?
12 Antworten
Ich persönlich (und ich weiß die meisten auch) würde mich unglaublich unwohl fühlen wenn ich sowas sehen würde. Wenn man sich selbst befriedigt dann ist es meistens so dass man andere Menschen als ein Objekt seiner Lust sieht, egal ob in Gedanken oder eben die Menschen die du gerade siehst. Und das würde mich ziemlich Skeptisch machen bei so einem Vorschlag. Dazu kommt dass Kinder das immer sehen werden, es läuft ja jede Minute ein Kind an einem vorbei wenn man in der Stadt ist. Vielleicht bleibt es lieber bei uns Zuhause ^^
Finde ich nicht, ich möchte nicht als Objekt für jemanden der masturbiert angesehen werden. Ich sage Objekt, weil du die Menschen auf die du masturbierst nicht kennst und sie deshalb nicht lieben kannst. Also siehst du sie als Objekt um dich zu befriedigen und es zieht die meisten Frauen runter. Zumindest die, die ein normales Selbstwertgefühl haben
Nein finde ich nicht. Ich würde mich sehr unwohl damit fühlen und es ist einfach nichts was in die Öffentlichkeit gehört. Du weißt nicht was Menschen erlebt haben und drängst dich ihnen damit auf, so dass sie keine Möglichkeit haben es nicht zu sehen, das kann für viele Leute triggernd sein und für den Rest ist es einfach nur unangenehm. Und wie willst du es bitte anstellen das Kinder das nicht sehen?
(StGB) § 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Nur, weil es jeder macht, muss es nicht auch öffentlich stattfinden... die meisten Situationen würde ich mir davon nur peinlich oder völlig daneben vorstellen... es macht ja auch jeder Sex, aber deshalb auch nicht vor allen... oder urinieren... es gibt Dinge, die sollten einfach auch im privaten Bereich bleiben.
Nein, das ist völliger blödsinn. Ja es machen wahrscheinlich 99% aller Leute, trotzdem wollen es wahrscheinlich auch 99% nicht einfach so bei anderen sehen. Ist ähnlich wie aufs Klo gehen, das machen auch alle und trotzdem will ich nicht sehen wie jeder irgendwohin pinkelt oder kackt 😅
Vor Kindern würde ich es niemals machen. Aber wäre es nicht auch ein Kompliment wenn man masturbiert und dabei eine bstimmte Person anschaut oder an eine bestimmte Person denkt ?