Vermieter will Schlüssel nach Diebstahl und Einbruch nicht wechseln, was können wir als Mieter machen?

Hallo zusammen, wir wohnen innerstädtisch in einem Mietshaus mit insgesamt 5 Parteien. Der Haus wurde verkauft und der neue Eigentümer hat das Türschloss der Haustür von einem guten Sicherheitsschloss zu einem normalen Schloss mit minderwertigen Schlüsseln gewechselt. Das Schloß zur Außentür hat er Außen gut sichtbar permanent in einer an der Hauswand montierten Schlüsselbox hinterlegt, damit Handwerker etc. jederzeit Zugang haben. Wir hatten schon Bedenken deswegen, weil hier in der Gegend öfters eingebrochen wird. Nun wurde vor ein paar Tagen die Schlüsselbox aus der Wand gerissen und mitgenommen, so dass nun Fremde jederzeit Zugang zum Haus haben. Die Schlösser zum Keller und zum Hof, wo auch Fahrräder stehen, lassen sich mit dem gleichen Schlüssel öffnen. Zwei Nachbarn aus dem Haus haben beim Verwalter angerufen, um zu fragen, wann der Schlüssel ausgetauscht wird. Es hieß, er würde nicht getauscht und auch die Schlüsselbox 1:1 wieder angebracht. Sie teilten ihm mit, dass bereits schon mal eingebrochen wurde und drei Fahrräder geklaut wurden. Er sagte, dass es vermutlich nur Vandalen waren und nichts passieren würde und dass sich unser ungutes Gefühl schon legen würde. Nun ist das passiert, was alle befürchtet haben, es wurde im Keller eingebrochen und es wurden Dinge entwendet. Die Polizei war schon da und hat alles protokolliert. An der Außentür und der Kellertür sind keine Einbruchsspuren zu sehen. Der Verwalter sagt, es wäre nicht sein Business und es wäre erst einmal zu beweisen, dass sich nicht jemand einfach als Postbote ausgegeben hätte, um ins Haus zu kommen. Wir alle schauen allerdings immer, ob es wirklich der Postbote ist und ob die Person wieder geht, wenn wir die Tür öffnen. Wir möchten den Vermieter auffordern, die Schlösser zu tauschen und ihm anbieten, dass wir als Hausgemeinschaft dafür Sorge tragen, dass Handwerker hinein gelassen werden. Leider scheint die Sicherheit aber niemanden zu interessieren. Wir haben auch gelesen, dass der Vermieter die Tür sogar im Grunde sogar nicht mal nachts abschließbar machen muss. (Eine zeitlang waren Besichtigungen und der Makler hatte immer einfach die Tür so eingestellt, dass sie nicht zugeschnappt ist, sondern sich geöffnet hat, wenn man dageegen gedrückt hat.) Was können wir noch machen, um etwas zu bewirken? Gibt es Urteile zu ähnlichen Fällen oder Gesetze? Wir würden gerne gemeinsam als Hausgemeinschaft schreiben.

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