Welche Aufenthaltserlaubnis bei Promotion?
Moin zusammen,
ich stehe kurz vor dem Abschluss des Master Studiums an deutscher Uni und würde gerne wissen, welche Aufenthaltserlaubnis man in der Regel erhält, wenn man sich für eine Promotion entscheidet und ursprünglich aus einem Drittstaat kommt? Die meisten Institutionen bieten ja eine 50/50 Stelle an, also 50% Promotion und 50% Arbeit, damit man sich finanzieren kann. Infolgedessen dachte ich mir, man würde eine 18a oder 18b Aufenthaltserlaubnis kriegen. Allerdings habe ich auf der offiziellen Seite gelesen, dass man eher eine 18d Erlaubnis bekommt. Hat jemand Erfahrung damit gemacht und kann mir weiterhelfen?
Danke und Gruß