Hallo,
seit meiner Bewerbung (12/2024) hat sich einiges in meinem persönlichen Leben verändert, sodass ich wahrscheinlich nicht im Stande sein werde, die 13 Jahre SaZ zu dienen.
Der Dienstantritt zur AGA ist am 01.07.25. Mein Gedanke wäre, dass ich die Probezeit (6 Monate) diene und mich danach einen Antrag auf Entlassung stelle, damit ich nicht 13 Jahre gebunden bin.
Allerdings habe ich die Verpflichtungserklärung bereits unterschrieben und finde im Soldatengesetz keinen Paragraphen, der das Recht auf Entlassung ohne Begründung beinhaltet.
Heißt es, dass es keine "Probezeit" mehr gibt, bzw. dass man ab Unterschrift der Verpflichtungserklärung 13 Jahre lang gebunden ist?
Ich bitte um Erläuterung, danke.