SaZ (13 Jahre) Offizierslaubahn Entlassung möglich?
Hallo,
seit meiner Bewerbung (12/2024) hat sich einiges in meinem persönlichen Leben verändert, sodass ich wahrscheinlich nicht im Stande sein werde, die 13 Jahre SaZ zu dienen.
Der Dienstantritt zur AGA ist am 01.07.25. Mein Gedanke wäre, dass ich die Probezeit (6 Monate) diene und mich danach einen Antrag auf Entlassung stelle, damit ich nicht 13 Jahre gebunden bin.
Allerdings habe ich die Verpflichtungserklärung bereits unterschrieben und finde im Soldatengesetz keinen Paragraphen, der das Recht auf Entlassung ohne Begründung beinhaltet.
Heißt es, dass es keine "Probezeit" mehr gibt, bzw. dass man ab Unterschrift der Verpflichtungserklärung 13 Jahre lang gebunden ist?
Ich bitte um Erläuterung, danke.
2 Antworten
Die Probezeit gilt immer noch und Dauert 6 Monate.
Schwieriger wird eine Entlassung, durch beide Seiten, nach Ablauf der 1. 6 Monate.
Vielleicht am letzten Tag sagen, das man nicht weitermachen möchte.
Der Spieß hat damit nur so viel zu tun, als dass er einen eingehenden Antrag mit einem Eingangsstempel versieht (versehen lässt).
Was ich mich Frage ist, warum dann die GA beginnt. Auch wenn die Lebenssituation, eine andere wird.
Gut, man bekäme 6 Monate ein ausreichendes bis gutes Gehalt.
Da wird aber unnötig Energie aufgewendet, für jemanden, der dann eh keine 12 Jahre durchhält.
Gut. Man hätte dann eine militärische Grundausbildung. Was auch mein Ziel ist, da ich einen grossen, militärischen Knall erwarte, bevor ich 60 Jahre alt werde.
Dann bleibe ich dich längere Zeit.
Wenn du innerhalb der ersten 6 Monate kündigst, kannst du gehen. 1 Tag nach den 6 Monaten bist du an deinen Vertrag gebunden.
Kann der Spieß den Antrag im Einzelfall auch ablehnen?