Guten Tag,

letztes Jahr habe ich eine Leistung im Mai in Höhe von ziemlich genau 100€ bezogen (aus Österreich). Der Vermerk des Reverse-Charge-Verfahrens war gegeben, habe allerdings erst heute verstanden, dass ich eine Umsatzsteuervoranmeldung hätte machen müssen. Bekomme ich jetzt einen Säumniszuschlag in Höhe von 10€ (bzw. 25€) pro Monat oder wird das als Bagatellbetrag angesehen und ich muss mit der Umsatzsteuerjahreserklärung einfach nur die 19€ Steuer schuld abführen?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!