Keine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht als Kleinunternehmer, obwohl ich Rechnung erhalten habe mit Anwendung Reverse-Charge-Verfahren. Verspätungszuschlag?
Guten Tag,
letztes Jahr habe ich eine Leistung im Mai in Höhe von ziemlich genau 100€ bezogen (aus Österreich). Der Vermerk des Reverse-Charge-Verfahrens war gegeben, habe allerdings erst heute verstanden, dass ich eine Umsatzsteuervoranmeldung hätte machen müssen. Bekomme ich jetzt einen Säumniszuschlag in Höhe von 10€ (bzw. 25€) pro Monat oder wird das als Bagatellbetrag angesehen und ich muss mit der Umsatzsteuerjahreserklärung einfach nur die 19€ Steuer schuld abführen?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
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