In der Satzung des DAV heißt es:
"4.3 Infrastrukturbeitrag (verbleibt bei den Hüttenwirtsleuten)Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden."
Aber wie ist Selbstversorgung denn genau definiert?
Wenn ich auf der Hütte nur übernachte aber keine Mahlzeit kaufe? Dann enthält der Preis für die Übernachtung noch nicht die Kosten für Infrastruktur?
Oder bin ich erst Selbstversorger, wenn ich keine Mahlzeit kaufe und zusätzlich eine mitgebrachte Mahlzeit zu mir nehme? Macht es dann einen Unterschied, ob ich die mitgebrachte Mahlzeit in der Hütte oder draußen irgendwo in der Nähe der Hütte zu mir nehme? Reicht es schon, wenn ich mir in der Hütte Wasser kaufe, um nicht mehr als Selbstversorger zu zählen?
Vielleicht kann mir jemand von Erfahrungen erzählen was genau auf einer Hütte als Selbstversorger angesehen wurde?
Und: Heißt diese Regel, Nichtmitglieder dürfen sich überhaupt gar nicht selbst versorgen, und Mitglieder dürfen sich zwar selbst versorgen, aber müssen den Infrastrukturbeitrag bezahlen? Draussen in der Nähe der Hütte wird man aber wohl auch als Nichtmitglied trotzdem selbst mitgebrachte Speisen essen dürfen?