Enkelin bedient sich am Konto, welcher Straftatbestand?
Meine Nachbarin (81) ist die beste Freundin meiner dreijährigen Tochter.
Während Coronaschließung der örtlichen Sparkasse hat sie die Nachbarin ihrer
Enkelin Bankvollmacht erteilt. Es wird nun offenkundig, das die Enkelin z.B. Miete
nicht bezahlt und sich am Konto bedient.
Dies betrachte ich mit einigem Argwohn, da ich mich um ihre Krankenversicherung
und andere Dinge kümmere.
Falls die Oma nichts unternimmt, ziehe ich eine gerichtliche Betreuung in Betracht.
Welchen Straftatbestand erfüllt diese Handlung und welche Folgen ergeben sich für
die ach so fürsorgliche Enkelin ?